Umsatzsteuer-Neuregelung für Nicht-EU-Reiseanbieter ausgesetzt

| Politik Politik

Mit großer Zufriedenheit nimmt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen zur Kenntnis, die Umsatzsteuer-Neuregelung für Nicht-EU-Reiseveranstalter nicht wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

Ursprünglich sollten ab dem Jahreswechsel alle Reiseleistungen für Unternehmen mit Sitz in einem Drittland, wie z.B. den USA, der Schweiz, Großbritannien oder Japan, nicht mehr der sogenannten Margenbesteuerung (§ 25 UStG) unterliegen. Das hätte für das Incoming von Touristen aus diesen Zielgebieten des Deutschlandtourismus eine Kostensteigerung von rund 10 Prozent und massiven zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Unternehmen bedeutet.

Nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung hätten sich Reiseanbieter aus Drittländern und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet für die Umsatzsteuer in Deutschland registrieren und auf alle in Deutschland ausgeführten Reiseleistungen 7 Prozent bzw. 19 Prozent Umsatzsteuer abführen müssen.

Ein entsprechender Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums erging bereits im Jahr 2020, wurde jedoch wegen mehrheitlicher Bedenken der Bundesländer für die Jahre 2021 und 2022 außer Vollzug gesetzt. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 hätte Deutschland als einziges Land neben Kroatien einer für 2023 erwarteten EU-weiten Harmonisierung ohne Not vorgegriffen.

„Wir sind erleichtert, dass in Zeiten multipler Krisen Reisen aus wichtigen internationalen Quellmärkten nach Deutschland nicht noch weiteren Kostensteigerung unterworfen werden. Das hätte sich als empfindlicher Wettbewerbsnachteil ausschließlich für deutsche Tourismusanbieter ausgewirkt“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

„Mit der jetzigen Verlängerung der Nichtanwendung für zumindest ein weiteres Jahr besteht nun wieder die Chance, eine einheitliche Umsetzung in der Europäischen Union zu erreichen." 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.