Britischer TV-Koch schließt Restaurant – Kunden fordern fast 40.000 Pfund zurück  

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Nach 17 Jahren hat Sternekoch Glynn Purnell sein renommiertes Restaurant in Birmingham geschlossen – sehr zum Leidwesen seiner Gäste. Hunderte von Kunden, die Essensgutscheine im Gesamtwert von fast 40.000 Pfund gekauft hatten, stehen nun vor dem finanziellen Verlust.  

Insgesamt 246 Kunden sind von der Schließung betroffen. Laut einer Mitteilung des Insolvenzverwalters Butcher Woods beläuft sich die Summe aus unbezahlten Gutscheinen und hinterlegten Anzahlungen auf genau 39.375 Pfund. Familien, die solche Gutscheine gekauft hatten, äußerten laut dem Mirror ihre Enttäuschung über den Umgang mit der Situation. Viele erfuhren von der Schließung des Restaurants aus den Medien, obwohl sie teils Hunderte von Pfund für nicht eingelöste Gutscheine ausgegeben hatten.  

Finanzielle Schwierigkeiten und die Folgen der Pandemie

Purnell erklärte in einem offiziellen Statement, dass die Entscheidung zur Schließung seines Restaurants „herzzerreißend“ gewesen sei. Er nannte die Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie, steigende Betriebskosten und höhere Löhne als Gründe für das wirtschaftliche Scheitern.  

In der Liquidationsdokumentation für Ginger Boy Ltd, der Firma hinter Purnell’s Restaurant, wird jedoch das volle Ausmaß der finanziellen Schieflage sichtbar: Das Unternehmen hat eine Gesamtverschuldung von 431.871 Pfund. Auch 20 Mitarbeiter sind demnach betroffen, deren ausstehende Löhne und Urlaubsgelder als vorrangige Forderungen eingestuft wurden. Selbst Purnell selbst wird als Gläubiger geführt – er hat noch Ansprüche in Höhe von 30.766 Pfund. Weitere Gläubiger sind Lieferanten von Wein, Trüffeln und anderen Zutaten sowie der britische Fiskus.

Stellungnahme von Glynn Purnell  

In einem öffentlichen Statement drückte Purnell sein Bedauern aus: „Ich bin unglaublich dankbar für die Unterstützung, die ich über die Jahre erhalten habe, und zutiefst traurig über die unvorhergesehene Schließung des Restaurants nach 17 Jahren. Die Angelegenheit liegt nun in den Händen der Liquidatoren, an die sich alle Betroffenen wenden müssen.“  


 

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