Essen im Restaurant reklamieren: «Schmeckt nicht» reicht nicht

| Gastronomie Gastronomie

Wer im Restaurant das sprichwörtliche Haar in der Suppe tatsächlich findet, eine verbrannte Pizza oder kalte Suppe bekommt, kann das beanstanden.  und Nachbesserung verlangen. Das gilt nicht, wenn das Curry subjektiv zu scharf schmeckt. Welche Regeln im Restaurant gelten.

«Wein schmeckt nicht» zählt nicht, «Wein korkt» ja

«Es muss sich nach objektiven Kriterien richten», sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW. «Essen und Getränke müssen eine einwandfreie Qualität haben. Wenn etwas schimmelig oder ranzig ist, wäre das zum Beispiel ein objektiver Grund.» Manchmal ist es aber schwer, die Grenze zu ziehen. Klarer Fall: Während objektiv nicht in Ordnung ist, wenn ein Wein korkt, ist es subjektiv, ob einem der Wein gut schmeckt. Aber wann gilt etwa ein Essen als versalzen?

Maßstab sei immer, was «üblich» sei, erklärt die Juristin. «Ein Richter würde schauen, was ein durchschnittlicher Verbraucher erwarten kann. Aber im Einzelfall ist das natürlich oft schwierig.» Wird dagegen etwas anderes gebracht, als bestellt wurde, kann sofort reklamiert werden. «Ein klassisches Beispiel: Ich habe das Steak "durch" bestellt und es kommt blutig», sagt Semmler.

Suppe zu kalt? Gelegenheit zum Nachbessern geben

Wer solch einen objektiven Grund hat, dass er seinen Teller keinesfalls leeressen möchte, sollte sich umgehend beschweren. «Nicht erst die Suppe aufessen und dann sagen: "Die war zu kalt"», sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. «Sondern den Mangel sofort reklamieren und dem Wirt die Gelegenheit zum Nachbessern geben.»

Das bestätigt auch die Verbraucherexpertin: «Man kann nicht sofort sagen: "Ich zahle nicht", sondern muss immer die Möglichkeit geben, es besser zu machen. Also etwa das Steak durchzubraten oder die noch harten Nudeln neu zu kochen.» Das sei auch im Gewährleistungsrecht so geregelt. «Erst wenn das nicht klappt, wenn zum Beispiel keine Nudeln mehr da sind, kann man in einem zweiten Schritt den Preis mindern.»

Betrag nur kürzbar bei Weigerung zur Mängelbehebung

Gekürzt werden kann auch, wenn der Wirt sich generell weigern sollte, einen objektiven Mangel zu beheben. Richtbeträge für Kürzungen gibt es aber nicht. Doch wem im Laufe der Auseinandersetzung sowieso der Appetit vergangen ist, kann das Essen auch ohne Bezahlung zurückgehen lassen. Wird der Mangel erst bemerkt, wenn schon halb aufgegessen wurde, könnte der Wirt aber bei einer Rückgabe theoretisch den Preis für den schon verzehrten, einwandfreien Teil des Gerichts verlangen.

In der Regel geht es Gastronomen ja aber darum, den Gast zufriedenzustellen, daher wird meist umgehend reagiert. Das beanstandete Essen wird nachgebessert und manchmal gibt es vom Haus vielleicht noch eine Kleinigkeit wie einen Espresso obendrauf, damit keine Unzufriedenheit beim Gast zurückbleibt. «Da reagiert der Gastgeber flexibel», sagt Thomas Geppert. «Er hat ja auch nicht absichtlich die Suppe kalt serviert.»

Wer etwas zu beanstanden hat, dem muss es nicht peinlich sein. Im Gegenteil: «Ein Gastronom kann eine Reklamation als Chance sehen», sagt Gastronomiecoach Andreas Möbius. «So erfährt er, wenn etwas nicht in Ordnung war. Denn viele Gäste sagen nichts und kommen nicht mehr.»

Bei Beanstandung macht der Ton die Musik

Adressat für eine Beschwerde ist zuerst einmal die Servicekraft, die bedient hat. «Man kann für die Küche etwas ausrichten lassen», sagt Geppert. «Je nachdem kommt vielleicht auch der Koch noch einmal an den Tisch.» Bei der Beanstandung selbst macht wie so oft der Ton die Musik. «Aggressiv, polternd und unsachlich ist der schlechte Weg», sagt Andreas Möbius, «auch wenn man wirklich sauer ist, weil es vielleicht ein wichtiges Essen war oder ein Geburtstag.»

Höflich und freundlich lautet dagegen die Devise. Und klar und konkret benennen, was nicht in Ordnung ist. «"Das ist mir alles zu fad" ist zu unkonkret», sagt Möbius. Das mit der Freundlichkeit gilt natürlich auch für die bedienende Servicekraft. «Im Idealfall sollte es nicht vorkommen, dass da jemand pampig wird», meint Dehoga-Landesgeschäftsführer Geppert. «Die Dienstleistung steht im Mittelpunkt und Höflichkeit auf beiden Seiten ist das A und O.»

Pampige Bedienung mit Lächeln erdolchen

Wem die Bedienung auf eine Beschwerde hin aber doch mal komisch kommt, der sollte auch da souverän reagieren. «Am besten mit einem Lächeln erdolchen», sagt Möbius. «Aber wenn die Beschwerde nicht fruchtet, würde ich doch deutlich werden. Darüber hinaus würde ich den Vorgesetzten oder Schichtführer verlangen und mich dort namentlich über die Servicekraft beschweren.»

Ärgerlich und Grund zur Beschwerde im Restaurant ist auch, wenn das bestellte Essen zu lange auf sich warten lässt. Zwar kann die Bezahlung gekürzt werden, allerdings gibt es da keine starren Fristen. «Pauschal kann man sagen, dass Wartezeiten um die dreißig Minuten durchaus als normal hinnehmbar sind», sagt Geppert.

Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe, von dem die Verbraucherzentrale NRW berichtet, durften Restaurantbesucher für eine Verspätung von mehr als anderthalb Stunden die Rechnung um dreißig Prozent kürzen (Az. 1 S 196/92). Ob sich wegen eines Restaurantbesuchs eine Klage lohnt, ist Abwägungssache. «Eine Klage verursacht immer Kosten, die man zusätzlich übernehmen muss, wenn man das Verfahren verliert», sagt Semmler.

Kommt die Rechnung nicht? An der Theke bezahlen

War das Essen zwar da und lecker, aber die Rechnung lässt ewig auf sich warten, müssen sich Gäste auch das nicht unendlich lang gefallen lassen. Wenn die Bedienung trotz mehrmaliger deutlicher Aufforderung nicht reagiert hat, zahlt man am besten an der Theke.

Vorsicht: Gehen Sie einfach wütend weg, ohne zu zahlen, kann das als strafbare Zechprellerei gewertet werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. In so einem Fall sollten Sie Name und Anschrift am Tisch hinterlassen, damit der Wirt Ihnen die Rechnung nachträglich zusenden kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Erst vor wenigen Tagen wurde das Restaurant SEO im Langenargener Hotel Seevital mit zwei Michelin-Sternen ausgezeichnet. Jetzt haben Küchenchef Roland Pieber und seine Lebensgefährtin und Souschefin Kathrin Stöcklöcker das Haus verlassen. Das Restaurant ist geschlossen.

Bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Lage von Hotels und Gaststätten in Brandenburg sieht die Branche ein zunehmendes Ungleichgewicht. Auch wenn die Beherbergungsbetriebe im vergangenen Jahr so viele Übernachtungen zählten wie noch nie, gebe es ein zunehmendes «Gaststättensterben».

Die Eröffnung des Westfield Hamburg-Überseequartier, die ursprünglich für den 25. April geplant war, wird auf Ende August 2024 verschoben. Als Grund wird ein Wasserschaden an zentraler technischer Anlage des Quartiers genannt.

Amrest eröffnet an einer der berühmtesten Straßen Berlins ein neues Starbucks Coffee House: am Kurfürstendamm 224. Vormieter am Standort war American Food 4 You. Aktuell betreibt Amrest rund 130 Starbucks Stores in Deutschland.

Die internationale Restaurantvereinigung Jeunes Restaurateurs (JRE) feierte am 7. und 8. April ihr 50-jähriges Engagement für Kulinarik und hochwertiges Essen mit einem großen Kongress in Paris. Ein Mitglied der deutschen Sektion hatte dabei besonderen Grund zur Freude: Alexander Wulf („Troyka“, Erkelenz) wurde zum „Chef of the Year “ gewählt.

Das Angebot an vermeintlich gesundem Essen zum Mitnehmen wächst rasant, doch viele Produkte enthalten unerwartet viel Zucker. Das ergab ein Marktcheck, in dem 17 Anbieter wie McDonald‘s, Yorma‘s, Dean & David und andere untersucht wurden. Elf Zuckerwürfel fanden sich in einem Salat von Peter Pane.

Mit einem besonderen Konzept geht die L.A. Jordan-Lounge im Ketschauer Hof in Deidesheim an den Start. In einem neu gestalteten Seitenflügel des L.A. Jordan finden bis zu 16 Personen an einem großen Tisch Platz, um die Zwei-Sterne-Kreationen von Küchenchef Daniel Schimkowitsch zu genießen. Zudem steht eine Weinkarte mit 1.000 Positionen zur Wahl.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat in einem Marktcheck 16 To-Go-Gerichte von 16 Anbietern der Systemgastronomie unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: In den Mahlzeiten steckt oft überraschend viel Zucker.

Der Konflikt im Gazastreifen belastet auch die Umsätze von McDonald’s. Nun scheint die Situation für den Franchisenehmer nicht mehr tragbar zu sein. Das Unternehmen verkauft seine 225 Restaurants in Israel zurück an McDonald’s.

Zahlreiche asiatische Restaurants reihen sich an der Kantstraße aneinander. Vor 25 Jahren hat der Berliner Koch The Duc Ngo dort sein erstes Restaurant eröffnet. Zeit für eine kleine Spurensuche.