Gastwirt scheitert mit Klage gegen Wegbier-Verbot in München

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München darf im Univiertel den Verkauf von Bier zum Mitnehmen am späten Abend verbieten. «Das von der Stadt München verhängte Verkaufsverbot für sämtliche alkoholischen Getränke zur Mitnahme zwischen 22 Uhr und 5 Uhr wurde vom Gericht für rechtmäßig befunden», teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts der bayerischen Landeshauptstadt mit. 

Lediglich das angedrohte Zwangsgeld von 5.000 Euro für den Fall eines Verstoßes wurde aufgehoben. Geklagt hatte ein Gastronom, der unter anderem Flaschenbier verkauft - was ihm in den Nachtstunden untersagt wurde. 

Gericht deutete Haltung schon an

Das Gericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung am Vortag durchblicken lassen, dass es ein Verkaufsverbot für rechtens halten könnte. Denn in der Gegend rund um die Schellingstraße in Schwabing kommt es immer wieder zu Ansammlungen von feierfreudigen Menschen und dadurch zu Lärm. Und diese Ansammlungen müsse man denjenigen, die Bier zum Mitnehmen verkaufen, zurechnen, hieß es. 

Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in der Nähe des Englischen Gartens ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten. Die Stadt München hatte massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bekommen - über nächtlichen Lärm, Wildpinkeln in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten. Das nahm sie zum Anlass, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot wieder anzudrohen - sollte sich nichts an der Situation ändern. 

Zum Start der Freiluftsaison in diesem Jahr hatten sich alle betroffenen Betriebe nach Angaben der Stadt freiwillig dazu verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Plakate appellieren zudem an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22.00 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. Wirklich viel gebracht hatte das aber zunächst nicht.

Klagen von Kiosken werden erst im September verhandelt

Die Stadt will nun aber nach Angaben einer Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates (KVR) erst einmal das Urteil in weiteren Verfahren abwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Im September verhandelt das Verwaltungsgericht nämlich drei ähnliche Klagen von Kioskbesitzern. Eigentlich hätte dieser Termin ebenfalls schon am Dienstag stattfinden sollen - er wurde aber wegen Krankheit des Anwalts der drei Kläger vertagt. 

Zudem ist das nun bereits ergangene Urteil noch nicht rechtskräftig. Es beinhaltet im Übrigen auch die Aufhebung der Auflage zum Verkaufsverbot sonstiger Waren nach Ladenschluss, die angeordnete Abdeckung der Waren sowie das angedrohte Zwangsgeld. Diese Auflage wiederhole lediglich das gesetzliche Verbot und sei deshalb nicht erforderlich, urteilte das Verwaltungsgericht. (dpa)


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