Die Klage eines Gastwirtes gegen das Land Niedersachsen auf Entschädigung, wegen der coronabedingten Schließung seines Restaurants (Tageskarte berichtete), wird wohl abgeschmettert. In der mündlichen Verhandlung am Freitag im Landgericht Hannover erläuterte der Vorsitzende Richter, dass der Gesetzgeber keine Entschädigung für Gastronomen im Infektionsschutzgesetz vorgesehen habe. Wenn der Bundestag dies gewollt hätte, hätte er es spätestens Ende März noch tun können, als Verdienstausfallregelungen für Eltern getroffen wurden, die aufgrund der Schul- und Kitaschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen mussten.
«Wir alle haben Verständnis für Ihre Situation», sagte der Richter zu dem Kläger Gerrit Schweer, der in Steinhude ein Restaurant betreibt. Dennoch müsse er damit rechnen, dass er vor dem Landgericht keinen «grandiosen Sieg» einfahren werde. «Ich bin ernüchtert und enttäuscht», sagte Schweer nach der Verhandlung. Das Urteil in dem Zivilprozess soll am 9. Juli verkündet werden.(Az.: 8 O 2/20) (dpa)