Heesh: SynBiotic und Enchilada mit Franchise-Konzept für Cannabis-Stores

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Die Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch steht bevor. Durch eines der zentralen Anliegen der Ampel-Koalition könnte in Deutschland ein Milliardenmarkt entstehen. Unzählige Gastronomen, Einzelhändler undUnternehmer – aber auch Verbraucher und Konsumenten – fragen sich nun, wie der Handel mit Cannabis-Produkten künftig aussehen wird.

Die SynBiotic SE, die größte börsengelistete Cannabis-Unternehmensgruppe, und die auf Systemgastronomie spezialisierte Enchilada-Gruppe bringen Licht ins Dunkel und haben auf der internationalen Gastro-Leitmesse Internorga das erste Franchisekonzept für deutschlandweite Cannabis-Stores präsentiert.

Unter der eigens entwickelten Marke „Heesh“ bündeln SynBiotic und Enchilada ihr Cannabis Know-how und jahrelange Erfahrung in der Eröffnung und Skalierung von Stores in einem schlüsselfertigen Konzept. Damit schaffen die beiden Branchenexperten in Deutschland die Grundlage für den Vertrieb von Cannabisprodukten aller Art. Sobald die Gesetzgebung abgeschlossen ist, kann das Konzept deutschlandweit ausgerollt werden und ermöglicht lizenzierten Händlern den Vertrieb sämtlicher bis dahin
legaler Cannabisprodukte.

Das Store-Konzept begleitet Kunden durch digitale Lösungen wie einer eigens entwickelten App, einem auf diese Anwendungszwecke ausgerichteten CRM-System sowie Terminals zur umfangreichen Information durch einen modernen Einkaufsprozess.

Darüber hinaus erwartet die Kunden für die Beratung und den Verkauf von Cannabis geschultes und kompetentes Personal. Damit wird der Einkauf zu einem auf alle Bedürfnisgruppen individuell angepassten Erlebnis. Ziel ist es, allen Zielgruppen einen durchweg angenehmen Einkauf zu ermöglichen. Interessierte können sich bereits jetzt als Franchisenehmer bewerben. Diese profitieren neben den Marktanalysen und jahrelanger Branchenkompetenz der beiden Partner vor allem von der Chance als erste von der Cannabislegalisierung zu profitieren. Darüber hinaus haben sie aufgrund des flexibel einsetzbaren Konzepts die Möglichkeit, ihren eigenen Shop in so gut wie jeder Immobilie umzusetzen.

Lars Müller, CEO der SynBiotic SE, sagt dazu: „Cannabis steht nicht nur für einen Milliardenmarkt, sondern auch für einen gesellschaftlichen Wandel. Mit unserer neuen Lifestyle-Marke `Heesh` geben wir dem neuen Cannabis-Markt als einer der Ersten ein Gesicht. Unser Franchise-Konzept vereint ein modernes Interieur in den Geschäften sowie fortschrittliche digitale Lösungen und ist das erste seiner Art. Damit geben wir unseren Franchise-Partnern alles an die Hand, um sofort durchstarten zu können, sobald die Legalisierung Realität ist. Mit `Heesh` wollen wir zudem einen Beitrag zum verantwortungsvollen Konsum leisten und unseren künftigen Kunden ein einzigartiges Erlebnis bieten. Die Erfahrungen aus Kanada und den USA zeigen, dass die Nachfrage alle Erwartungen sprengen wird. Deshalb war es uns besonders wichtig, ein Franchise-Konzept auf die Beine zu stellen, das reibungslos skalierbar ist. `Heesh` ist in Immobilien verschiedenster Art und Größe einsetzbar. Damit ermöglichen wir unseren Partnern und zukünftigen Kunden, die immense Nachfrage bestmöglich bedienen zu können.“

Stefan Hackl, Vorstand der Condukto AG, der Beteiligungsgesellschaft der Enchilada Gruppe, erklärt: „Gerade zur Marktöffnung sind zuverlässige Beratung und Aufklärung durch Fachpersonal gefragt, dessen Schulung wir ebenfalls übernehmen. Eine Legalisierung holt Cannabis raus aus der Schmuddelecke – und das muss sich auch in der Kompetenz der Mitarbeiter, einer ansprechenden Umgebung und im Design widerspiegeln. SynBiotic SE und Enchilada stehen für verantwortungsvollen Konsum und höchste Qualität über die gesamte Lieferkette hinweg. Mit diesem Anspruch wollen wir die allererste und beste Adresse für den Verkauf von Cannabisprodukten werden – und das bundesweit. Wir sind der Überzeugung, dass wir aufgrund der Erfahrung als Gastronomen die verantwortungsvolle Abgabe von Cannabis nach der Legalisierung perfekt umsetzen können.“

Die Enchilada Gruppe, die seit mehr als 30 Jahren erfolgreich in der Systemgastronomie erfolgreich ist, übernimmt in der Kooperation der beiden Unternehmen Markenentwicklung, Interiordesign, Ladenbau, Standortsuche und Franchising. Die inhabergeführte Gruppe hat Erfolgskonzepte wie beispielsweise Enchilada, Wilma Wunder sowie Aposto entwickelt und bringt dabei die Erfahrung von mehr als 100 Restauranteröffnungen ein.

Mit “Heesh” geht die Unternehmensgruppe, die zu den 30 größten Gastronomieunternehmen gehört, neue Wege und steigt ins Retailgeschäft ein. „Die Legalisierung von Cannabis steht für eine 180-Gradwende: Wir schaffen das dazu notwendige gesellschaftliche Vertrauen und Akzeptanz für Cannabinoide. Ab sofort können sich Lizenznehmer auf den zu erwartenden Boom vorbereiten und sich auf eine Lizenz bewerben. Sobald Cannabis legal ist, stehen sie dann bereit und sind Teil der neuen Lifestylemarke: mit starken Partnern und der besten Auswahl an Produkten“, so Müller abschließend.

 

Rechtsgutachten uneinig bei Bewertung von Cannabis-Legalisierung

Nachricht vom 9.3.2023

Wenige Wochen vor dem vom Bund angekündigten Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis ist ein Gutachterstreit um die rechtliche Machbarkeit entbrannt. Ein am Mittwoch in München im Auftrag der bayerischen Staatsregierung vorgestelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Pläne der Bundesregierung gegen internationales Recht verstoßen.

Dagegen gibt eine noch unveröffentlichte juristische Untersuchung der Universität Nimwegen der Bundesregierung Rückendeckung für ihr Legalisierungsvorhaben. Zuerst hatte das Fachportal «Legal Tribune Online» (LTO) über das niederländische Gutachten berichtet. Beide Gutachten liegen der Deutschen Presse-Agentur in München vor.

«Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben», heißt es in der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung von Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Seinem Gutachten zufolge verstoßen die Ampel-Pläne insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: «Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.» Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken «unzulässig».

«Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen», sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), der seit Monaten die Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken fallen zu lassen. «Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass es nicht zu einer Legalisierung des Kiffens kommt.»

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, das bayerische Gutachten «liefert offenbar keine neuen Erkenntnisse. Bereits im Eckpunktepapier hatte die Bundesregierung im Herbst des vergangenen Jahres auf die engen völker- und europarechtlichen Risiken hingewiesen.» Ziel sei und bleibe, «den Jugend- und Gesundheitsschutz für Konsumenten zu verbessern sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. Wir sind dazu auch weiter im Kontakt mit der EU-Kommission und werden europarechtlich konforme Lösungen vorlegen.»

Die Strafrechtlerin und Kriminologin Masha Fedorova sowie ihr Kollege Piet Hein van Kempen von der Universität in Nimwegen sollen laut LTO ihre Untersuchung in der März-Ausgabe des European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice veröffentlichen. Das Duo kommt darin zum Ergebnis, dass die Einführung eines staatlich kontrollierten, nationalen Lizenzsystems für Genusscannabis durch einen EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen europa- und völkerrechtlich möglich ist.

Konkret schreiben die Autoren: Eine Legalisierung sei zu rechtfertigen, wenn der betreffende Staat «aufrichtig davon überzeugt ist und überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann, als er dies über den prohibitiven Ansatz für Cannabis für Genusszwecke zu erreichen vermag». Zugleich benennen Federova und van Kempen aber auch Bedingungen, die für eine Legalisierung erfüllt sein müssten - etwa scharfe Vorkehrungen gegen einen internationalen Cannabis-Tourismus.

Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine «kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.

Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst erklärt, er wolle bis Ende März einen Gesetzentwurf vorlegen.

Holetschek lässt diese Argumente nicht gelten: «Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt. Der Schwarzmarkt existiert vielmehr weiter. Daneben stellen Probleme in der Marktregulierung, der Schmuggel und der Steuerbetrug den Staat vor unlösbare Probleme.

Cannabisfirmen rüsten sich für geplante Legalisierung

Nachricht vom 22.3.2023

 Angesichts der geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland setzen Produzenten und Händler auf lukrative Geschäfte. Auch ausländische Firmen bereiten sich bereits darauf vor, in den potenziellen großen Markt zu drängen. «Wir haben nicht so hohe Sicherheitsauflagen für den Anbau wie in Deutschland und nur ein Viertel der Stromkosten», sagt der Gründer von TB Farming im schweizerischen Schönenberg an der Thur, Mike Toniolo. Wenn Cannabis in Deutschland legalisiert würde, könne er schnell hochwertiges Freizeitcannabis liefern. Der Ausbau der Produktion von 1,2 auf 6,5 Tonnen im Jahr sei schon geplant.

«Im Fall einer Legalisierung entsteht einer der größten Cannabis-Märkte für den Freizeitkonsum, vielleicht sogar der größte Markt weltweit», sagt Benedikt Sons, Mitgründer des Cannabis-Händlers Cansativa. Am Firmensitz in Mörfelden-Walldorf nahe Frankfurt können bisher rund 10 bis 20 Tonnen Medizinalcannabis gelagert werden. Cansativa ist die einzige Firma in Deutschland, die medizinisches Cannabis aus hiesigem Anbau vertreiben darf. Auch Cansativa hofft auf die Legalisierung. «Wir sprechen immer wieder mit Kunden und denken Szenarien durch.» Mit einer Freigabe rechnet Sons nicht vor 2025.

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften möglich zu machen. Einen Gesetzesentwurf will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Kürze vorlegen. Cannabis für den medizinischen Bedarf ist schon seit 2017 freigegeben.

Für die Freigabe zum Genuss gibt es aber noch einige Hürden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EU ein Veto gegen die deutschen Pläne einlegt, sollten sie nach Auffassung der EU-Kommission internationalem Betäubungsmittelrecht widersprechen. Die Bundesregierung will die EU davon überzeugen, dass eine Legalisierung und strenge Regulierung des Cannabis-Marktes dem Anliegen der EU-Verträge zum Gesundheits- und Jugendschutz besser Rechnung trägt.

Eigenanbau und Cannabis-Clubs - Ampel plant «Legalisierung light»

Nachricht vom 21.4.2023

In Deutschland sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten am Mittwoch in Berlin entsprechend überarbeitete Pläne für das Legalisierungsvorhaben vor. Sie sind weniger weitreichend als die ursprünglichen Ampel-Pläne.

So wird es die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei verkauft werden können, zunächst nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modellregionen erprobt werden - mit wissenschaftlicher Begleitung. Darauf habe sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt, hieß es.

Lauterbach und Özdemir verteidigten grundsätzlich die Legalisierungspläne und bekräftigten die Argumentation der Regierung, wonach mit dem Vorhaben der Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Kriminalität der Boden entzogen werden solle. «Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt», sagte Özdemir. Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene «in klaren Grenzen (...) flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche». Die bisherige Cannabis-Politik sei gescheitert.

Die nun präsentierten neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sind ein weiterer Zwischenschritt. Noch im April soll als nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen - den sogenannten Cannabis-Social-Clubs - vorgelegt werden. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat.

Die Eckpunkte im Einzelnen - im Gesetzgebungsverfahren kann sich daran noch einiges ändern:

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • Maximal drei «weibliche blühende Pflanzen» sind im Eigenanbau erlaubt - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • «Nicht-gewinnorientierte» Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
  • Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.
  • In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten. Zudem gilt ein Mindestabstand für die Clubs zu Schulen und Kitas.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
  • Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
  • In einem zweiten Schritt sollen in Kreisen und Städten mehrerer Bundesländer in Modellprojekten «kommerzielle Lieferketten» ausprobiert werden, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet, sind auf fünf Jahre befristet und auf die Einwohner dieser Kommunen beschränkt.
  • Diese zweite Säule der geplanten Legalisierung ist aber «voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig», wie es von der Bundesregierung heißt. Das bedeutet, dass wohl die EU mitreden darf und damit im Moment unklar ist, ob daraus am Ende etwas wird.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP noch verabredet, die «kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» einzuführen. Lauterbach hatte dazu bereits im Herbst Vorschläge vorgelegt. Von Anfang an gab es aber Bedenken, dass die Pläne an internationalem und EU-Recht scheitern könnten.


Über die Marke „Heesh“: Heesh – eine Wortschöpfung aus „He“ und „She“ – steht für Offenheit und Toleranz, für Inklusion, Gleichberechtigung und Individualität; eine Welt, in der wir uns nicht auf Stereotypen und Vorurteile beschränken lassen. Gleichzeitig repräsentiert Heesh den Genuss, der diesen Geist verkörpert – in einer vertrauensvollen Umgebung, die für Qualität und Sicherheit bekannt ist, aber auch für ihre Haltung. Heesh ist ein Symbol für eine bessere Zukunft, in der wir alle gleichberechtigt und frei sind. www.heesh.de 

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