Keine Entschädigung für Gastwirt trotz Versicherung

| Gastronomie Gastronomie

Ein Wirt bekommt von seiner Versicherung keine Entschädigung für die coronabedingte Schließung seiner Gastronomie. Und das, obwohl sich der Mann gegen solche Fälle ausreichend versichert wähnte. Das Landgericht Frankenthal hat seine Klage vor wenigen Tagen abgewiesen.

Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge im Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab, so die Richter. Dabei hatte der Gastwirt zum Schutz gegen eine infektionsbedingte Schließung seines Restaurants und Gästehauses extra eine «Betriebsschließungsversicherung» abgeschlossen.

In der entsprechenden Klausel sei aber lediglich auf «namentlich genannte Krankheiten oder Krankheitserreger» nach dem Infektionsschutzgesetz in der Fassung aus dem Jahr 2000 verwiesen worden, argumentierten die Richter. «Die damals noch nicht bekannte Erkrankung COVID 19 und der Erreger Sars-CoV-2 waren hierbei nicht genannt», hieß es in der Urteilsbegründung. Coronabedingte Schließungen seien daher auch nicht versichert. 

Ob eine Versicherung zahlen muss, hängt aus Sicht der Richter in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Sehen diese etwa eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, so müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein. Andernfalls stehe dem Versicherungsnehmer keine Leistung zu. 

Ob der Gastwirt aus Neustadt an der Weinstraße am Ende tatsächlich leerausgeht, ist noch nicht ausgemacht. Er hat Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. Sein Restaurant war im vergangenen Jahr vom ersten Lockdown betroffen. Daraufhin hatte er bei seiner Versicherung vergeblich eine Summe in Höhe von 37.500 Euro geltend gemacht.

Anderer Fall, anderes Urteil

Ein Düsseldorfer Altstadt-Wirt hatte laut einem Urteil hingegen Anspruch auf die Erstattung eines coronabedingten Umsatzausfalls in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro von seiner Versicherung. Am Düsseldorfer Landgericht gab der Richter dem Wirt recht.

Der Betreiber mehrerer Düsseldorfer Bars und Clubs hatte Jahre vor der Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und geklagt, weil die Zurich Versicherung sich weigerte, seine Lockdown-Kosten in Höhe von 764 000 Euro zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

Das Argument der Versicherung, mit dem andere Assekuranzen zuvor Erfolg hatten: Die Versicherung decke nur Folgen aus Krankheiten ab, die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Covid-19 habe es bei Vertragsschluss aber nicht gegeben und gehöre daher nicht zu den versicherten Krankheiten.

Der Gastronom hatte dagegen argumentiert, seine Versicherungspolice enthalte eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten. Und da sei Covid-19 schon im Januar 2020 aufgenommen worden. Sein Anspruch sei erst danach entstanden und von ihm geltend gemacht worden.

Eine ähnliche Klage eines Neusser Gastwirts hatte das Landgericht kürzlich abgewiesen. Denn dessen Versicherung hatte laut Gericht nur Krankheiten abgedeckt, die es schon vor Jahren gab. Covid-19 war nicht dabei. 

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue Hamburger Erlebnisgastronomie „Le big TamTam“ sollte eigentlich im Februar feierlich eröffnet werden. Doch weil es noch Fragen zum Brandschutz gibt, bleibt der Food-Market im ehemaligen Mövenpick-Restaurant weiter geschlossen. Einen neuen Starttermin gibt es bislang nicht.

Die „Menterschwaige“ in Harlaching bekommt neue Pächter, wie BILD exklusiv erfuhr. Das Wirtepaar Till und Pamela Weiß übernehmen die Menterschwaige ab Herbst 2024. Das bekannte Ausflugslokal ist seit März 2022 geschlossen, nachdem der langjährige Pächter, Wiesnwirt Christian Schottenhamel, den Pachtvertrag kündigte.

Kimpton Hotels & Restaurants, eine Marke von IHG Hotels & Resorts, präsentiert seinen jährlichen Trendbericht zu Cocktails und Innovationen, die das Jahr 2024 prägen könnten - von umami-basierten Kreationen über lateinamerikanische Inspirationen bis hin zu Texturen bietet der Bericht eine Vielzahl von Geschmackserlebnissen.

Ich werde oft gefragt: wie wird man eigentlich (Sterne-)koch? Oder auch: Warum hast Du eigentlich nicht studiert? Da schwingt für mich oft mit: warum hast Du nichts Gescheites gelernt? Ein Gastbeitrag von Anton Schmaus.

Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geht wegen höherer Preise laut einer neuen Umfrage seltener essen. Ein knappes Viertel der Befragten isst mindestens einmal oder häufiger in der Woche außer Haus, weitere 28 Prozent mindestens einmal im Monat.

Der Münchner Kult-Wirt Hugo Bachmaier, der nach 18 Jahren sein Lokal "Bachmaier Hofbräu​​​​​​​" räumen musste, hat am 9. Februar Insolvenz angemeldet. Bachmaier macht die Brauerei Hofbräu für seine finanziellen Probleme mitverantwortlich.

Die vor allem in NRW bekannte Gastrokette „Noah‘s & Zoe’s“ meldet Insolvenz an. Betroffen sind insgesamt sechs Restaurants unter anderem in Gelsenkirchen, Monheim und Recklinghausen. Hinter dem Konzept steckt der bekannte Gastronom Uwe Suberg.

Der Live-Kochwettbewerb „Koch des Jahres“ findet am 5. Mai 2024 in der Allianz Arena in München statt. Gewohnt als Bühne großer Fußballerfolge, wird die Arena nun zum Schauplatz eines kulinarischen Wettstreits.

Gestern verkündete Thomas Hirschberger seinen Austritt aus dem Leaders Club. Wie der Club jetzt in einer Stellungnahme schreibt, stünden „Differenzen“ im Zusammenhang mit der Aufnahme von Peter Pane-Boss Patrick Junge im Raum. Unterdessen hat auch Kerstin Rapp-Schwan ihren Austritt erklärt und ihren Vorstandsposten niedergelegt. Auch die tellerrand consulting ist nicht mehr Mitglied.

Der neue Wedl Food Report 2024 verdeutlicht Veränderungen im Ernährungsverhalten der österreichischen Bevölkerung. Traditionelle Küche wie Nudelgerichte, Schnitzel und Gulasch dominieren nach wie vor gegenüber dem veganen oder vegetarischen Ernährungsstil.