München: Gastro-Corona-Klagen mit ungewissen Erfolgsaussichten

| Gastronomie Gastronomie

Klagen gegen Versicherungen wegen behördlich angeordneter Corona-Zwangsschließungen haben ungewisse Erfolgsaussichten. Das Münchner Landgericht verhandelte am Freitag die Klagen dreier prominenter Gastwirte.

Zivilklagen gegen Versicherungen wegen behördlich angeordneter Corona-Zwangsschließungen haben ungewisse Erfolgsaussichten. Das Münchner Landgericht verhandelte am Freitag die Klagen dreier prominenter Gastwirte und einer Münchner Kindertagesstätte, deren Versicherer trotz der von allen vieren abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen Zahlungen ablehnen. «Es kommt auf den Einzelfall an», sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg.

Die Verfahren sind Teil einer bundesweiten Prozesswelle, allein am Münchner Landgericht sind 38 entsprechende Klagen gegen Versicherungen eingegangen. Eine Niederlage in München könnte der Branchenprimus Allianz hinnehmen müssen, dessen Vertrag die Richterin als «intransparent» kritisierte.

Der rechtliche Hintergrund: Viele Unternehmen sind gegen Betriebsschließung versichert, doch sind Pandemien in manchen Standardpolicen nicht gedeckt. In anderen Policen sind Pandemien zwar versichert, aber auch das bedeutet nicht, dass eine Versicherung zwangsläufig für coronabedingte Betriebsschließungen einspringen müsste.

So sind im strittigen Vertrag der Allianz Schließungen nach Infektionsschutzgesetz gedeckt. Doch hat die Allianz in ihren Verträgen auf Grundlage des Gesetzes eine Liste von Krankheiten aufgelistet, zu denen Covid-19 als neue Diagnose nicht gehört.

Gegen den größten deutschen Versicherer geklagt hat der Wirt des bekannten Ausflugslokals «Tatzlwurm» in den Bayerischen Alpen. Gastronom Karl Kiesl fordert von der Allianz nun 236 000 Euro. Der größte deutsche Versicherer hingegen sieht seine Liste als verbindlich an - nicht erwähnte Krankheiten sind demnach auch nicht versichert.

Dem wollten die Richter so nicht folgen. Die Vorsitzende verwies darauf, dass Versicherungskunden auch verstehen sollen, was gedeckt ist - und was nicht. «Vor allem muss der Kunde erkennen, dass da eine Lücke ist», sagte Laufenberg dazu. «Würde da stehen: Wir haften nicht für Pandemien, super easy, das versteht jeder.»

So wurde vom Oberlandesgericht Hamm jüngst die Klage einer Gelsenkirchener Gaststätte abgewiesen. Denn der betreffende Versicherer hatte explizit formuliert, dass die Deckung nur für die genannten Krankheiten gelten soll - was im Allianz-Vertrag so deutlich nicht steht. (Tageskarte berichtete) Vor dem Mannheimer Landgericht ist ein Fall anhängig, bei dem das Gericht zwar den Antrag eines Hoteliers auf einstweilige Verfügung gegen seine Versicherung abgelehnt, aber den grundsätzlichen Anspruch auf Versicherungsleistung bestätigt hatte.

Im Allianz-Vertrag werde einerseits auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen - andererseits seien nicht einmal alle dort aufgelisteten Krankheiten erwähnt, sagte Richterin Laufenberg. «Das ist falsch zitiert.» Und ein weiterer Aspekt spielt eine Rolle: Im Infektionsschutzgesetz, auf das die Allianz Bezug nimmt, heißt es ausdrücklich, dass auch «nicht namentlich genannte gefährliche Erreger» meldepflichtig sind, wie die Richterin ausführte.

Quasi keine Erfolgsaussichten hat dagegen eine Münchner Kindertagesstätte, die die Haftpflichtkasse Darmstadt verklagt hat. In diesem Fall argumentierte die Kammer, dass die Einrichtung faktisch nicht geschlossen war, weil sie Notbetreuung für «systemrelevante» Eltern anbieten musste. «Von den Versicherungsbedingungen ist das nicht gedeckt», sagte Richterin Laufenberg dazu.

Für viele der im Frühjahr zwangsweise geschlossenen Betriebe geht es um die Existenz. «Wir können das nicht nachvollziehen, weil es faktisch ein Betretungsverbot gab», sagte die Geschäftsführerin des Kindergartens, Veronika Pagacz. «Die Notbetreuung war eine Vorgabe der Regierung von Oberbayern, das hat uns zusätzlich finanziell belastet.» (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der "Coffe Baum" in Leipzig gilt als eines der ältesten Kaffeehäuser Europas. Zuletzt war der "Coffe Baum" fünf Jahre lang wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten geschlossen. 3,8 Millionen Euro wurden investiert. Ende des Jahres ist die Wiedereröffnung geplant.

Der Gasthof „Sägemühle“ in Großenohe in Franken, hat sich für eine ungewöhnliche Veränderung entschieden: Die Wirte verzichten vollständig auf alkoholische Getränke. Die Entscheidung hat auch persönliche Gründe, da Inhaber Vladimir Kloz seit Anfang des Jahres trockener Alkoholiker ist.

Vor dem Hintergrund jüngster Klagen gegen Unternehmen in Sachen Mehrwegangebotspflicht macht der DEHOGA auf seine Informationen und Materialien zu der seit Januar 2023 geltenden Verpflichtung aufmerksam. Dazu gehören Vorlagen für Hinweisschilder, Merkblätter sowie der offizielle Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht.

In Düsseldorf schließt ein weiteres Sternerestaurant seine Türen. Das „Phoenix“ im Dreischeibenhaus, serviert Ende des Monats seine letzten Gerichte. Ab Sommer soll das „Phoenix“ als Business Restaurant und Bistro wieder eröffnen.

Ex-Nationalspieler Lukas Podolski ist an der Döner-Kette Mangal beteiligt, die allein in Nordrhein-Westfalen 27 Filialen betreibt. Jetzt kommt Mangal auch nach Berlin. Der Döner sei derzeit noch viel billig, sagte Podolski jetzt in einem Gespräch. Bei Mangal kostet das Gericht aktuell 7,90 Euro.

Der Guide Michelin kündigte heute mit acht Landestourismusorganisationen und der Österreich Werbung die Rückkehr des Restaurantführers für ganz Österreich an. Die Österreich-Selektion wird ab 2025 erscheinen. Die Nachricht stieß den Wettbewerbern bereits vor Monaten sauer auf. Dabei geht es vor allem um die öffentliche Förderung.

Auch nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf geht der Lizenzstreit bei Gault&Millau weiter. Gault&Millau hat nun angekündigt, den Rechtsstreit in die Schweiz verlagern zu wollen. Das OLG hatte die Vorwürfe, die Gault&Millau International gegenüber dem Lizenznehmer in Deutschland, der Henris Edition GmbH, erhoben hat, zurückgewiesen. 

Hamburgs Techno-Fans haben wieder einen Grund zu feiern: Nachdem der beliebte Club „PAL“ zum 1. Januar dieses Jahres seine Türen geschlossen hatte, geht es nun an einem anderen Standort weiter. Ab März zieht der Club ins Hamburger Hotel Radisson Blu am Dammtor.

Im 110 Jahre alten Weinkeller des Hamburger Luxushotels „Vier Jahreszeiten“ lagern etwa 400 Flaschen edler Tropfen, darunter begehrte Raritäten wie der „Romanée-Conti“ aus dem Burgund. Um die Gäste vor dreisten Fälschungen zu schützen, ergreifen Chef-Sommelier Christian Scholz sowie das Weingut ausgeklügelte Maßnahmen.

In Zeiten, in denen viele Bars und Restaurants erst abends ihre Türen für Gäste öffnen, setzt das junge Unternehmen „Tapdesk“ auf eine neue Form des Coworking. Das Startup aus Bremen will diese Räume außerhalb der regulären Öffnungszeiten als Coworking-Spaces nutzen.