Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots

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Menschen aus den aktuellen Corona-Hotspots München und Würzburg müssen derzeit mit deutlichen Einschränkungen rechnen, wenn sie in andere Bundesländer reisen und dort übernachten wollen. Im Nachbar-Bundesland Baden-Württemberg gilt beispielsweise: «Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100 000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde», wie es auf der Homepage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) heißt. Ausnahmen sind möglich, wenn negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden können, die nicht älter als 48 Stunden sind.

Ähnliches gilt nach Dehoga-Angaben auch in Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern ist sogar nicht nur die Übernachtung, sondern auch die Einreise für Menschen aus Hotspots mit 7-Tage-Inzidenz über 50 verboten. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein droht eine 14-tägige Quarantäne.

Zuletzt lag die Inzidenz für München nach Auskunft des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 55,93 (Stand Montag, 23.59 Uhr), in Würzburg bei 60,99. 

Am Dienstag hatte die westfälische Stadt Hamm den bundesweit höchsten Wert - mit 87,1 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Ebefalls in NRW liegt Remscheid, ein Ort der am Dienstag auch über der kritischen 50er-Marke (dpa)


 

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