Bundesgerichtshof beanstandet Geschäftspraktiken von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

In der langjährigen Auseinandersetzung zwischen dem Hotel Wikingerhof und dem Buchungsportal Booking.com hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig aufgehoben. Wie Volker Soyez, Partner der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz, auf LinkedIn berichtet, stellte das höchste deutsche Zivilgericht fest, dass das OLG-Urteil rechtsfehlerhaft war. In wesentlichen Punkten wies der BGH die Argumentation des Buchungsportals zurück.

[Worum geht es in diesem jetzt schon elf Jahre andauernden Rechtsstreit geht, sagt Markus Luthe, Hauptgerschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, in einem aktuellen Blogpost]

Beanstandung von Rabattdarstellungen

Ein Schwerpunkt der Entscheidung betrifft die Darstellung von Hotelpreisen auf der Plattform. Nach Angaben von Soyez untersagt der BGH, Preise mit dem Hinweis auf einen bestimmten Prozent-Rabatt auszuzeichnen, wenn dieser lediglich auf einem internen Vergleich mit anderen Daten basiere. Erläuterungen, die erst beim Bewegen des Mauszeigers sichtbar würden, seien in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Auch eine Selbstverpflichtung von Booking.com gegenüber Verbraucherschutzbehörden nach Art. 9 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2394 reiche nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, da es an wirksamen Sanktionen fehle.

Datenhoheit und Provisionsmodelle

Nach Darstellung von Soyez könne das Vorenthalten von Gästekontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Mobilfunknummern gegenüber den Hotels als missbräuchlich eingestuft werden. Nach handelsvertreterrechtlichen Grundsätzen stünden diese Daten den Beherbergungsbetrieben zu.

In Bezug auf die sogenannten Ranking-Booster, für die Provisionen von bis zu 50 Prozent anfallen können, wies der BGH die Argumentation von Booking.com zurück, wonach die Freiwilligkeit der Nutzung einen Missbrauch ausschließe. Das Gericht verwies darauf, dass eine Prüfung der Angemessenheit der Provisionen unter anderem durch Vergleiche mit Flugvergleichsportalen und unter Berücksichtigung der Gewinnmargen des Unternehmens erfolgen könne. Außerdem deutete der BGH an, dass bestimmte Klauseln zu Ranking-Boostern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise nicht mit Transparenzvorschriften vereinbar seien.

Rückverweisung an das Oberlandesgericht Schleswig

Die Bewertung der Marktbeherrschung von Booking.com durch das OLG Schleswig hielt der Prüfung durch den BGH stand. Da der BGH jedoch Rechtsfehler bei der Beurteilung der Unterlassungsklage feststellte, muss das Oberlandesgericht Schleswig nun erneut über die Sache entscheiden.

Otto Lindner, Präsident des Hotelverbandes Deutschland (IHA), bezeichnete das Urteil auf LinkedIn als „wegweisend für die gesamte Portalökonomie“. Markus Luthe ergänzt: „Das Hauptanliegen des Wikingerhofs, die Feststellung der Unzulässigkeit der irreführenden Rabatt-Aktion von Booking.com, ist nun höchstrichterlich vom BGH im Sinne der Hotellerie und der Verbraucher selbst entschieden worden. Der Wikingerhof hat sich diesbezüglich bereits erfolgreich gegen die Übergriffigkeit und den Rechtsbruch des Buchungsportals gewehrt!“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Sporthotel Zoll in Sterzing eröffnet nach Umbau im Juni 2026 neu. Laut Unternehmensangaben liegt der Fokus künftig auf strukturierten Sport- und Trainingsprogrammen. Das Haus hat ein Performance- und Recovery-Center mit 700 Quadratmetern Fläche eingerichtet.

Die TUI Group eröffnet im Mai 2026 mit dem TUI Blue Paro Taktsang ihr erstes Hotel in Bhutan. Das Projekt ist Teil einer Expansionsstrategie, die mehr als 30 neue Hotelvorhaben in Asien umfasst.

Das europäische Hoteltransaktionsvolumen verzeichnet für 2025 ein moderates Wachstum auf 23,6 Milliarden Euro. Während der deutsche Markt mit steigenden Kosten und Pächterinsolvenzen kämpft, gewinnen partnerschaftliche Investmentmodelle und das Luxussegment international an Bedeutung.

Petra Hedorfer hat im Podcast „Zukunft Hotel“ die Aufgaben der Deutschen Zentrale für Tourismus und die Bedeutung internationaler Gäste für Deutschland erläutert. Dabei nannte sie Kennzahlen zu Übernachtungen, Herkunftsmärkten und aktuellen Entwicklungen im Inbound-Tourismus.

Das ehemalige Mercure Hotel am Bielefelder Johannisberg firmiert seit März 2026 als Sunday Hotel unter der Leitung der Prism Group. Während das Personal übernommen wird, plant der Eigentümer Aroundtown Investitionen in die Modernisierung des Hauses.

Der niederländische Hotelbetreiber Fletcher Hotels hat zum 1. April 2026 das Parkhotel Olsberg-Winterberg in Deutschland übernommen. Das teilte das Unternehmen mit. Mit der Übernahme stieg die Zahl der Häuser in Deutschland auf 25 Hotels.

Das Leonardo Köln hat seine dreimonatige Modernisierung abgeschlossen und bietet nun 165 renovierte Zimmer sowie erweiterte Tagungskapazitäten an. Die Investition am Standort Köln umfasst zudem die Neugestaltung der Gastronomie- und Fitnessbereiche.

Die Berufungsinstanz der niederländischen Werbekodex-Kommission hat im Verfahren um die Verwendung von Hotelsternen auf Online-Buchungsplattformen eine richtungsweisende Entscheidung getroffen.

Die niederländische Berufungsinstanz hat eine frühere Empfehlung gegen Booking.com bestätigt. Nach der Entscheidung muss die Plattform klarer darauf hinweisen, wenn Hotels in den Niederlanden die angezeigten Sterne unter Umständen selbst festgelegt haben.

Die Odyssey Hotel Group übernimmt mit dem Moxy und dem AC Hotel am Humboldthain Park ihre ersten zwei Häuser in Berlin. Der Zuwachs von 233 Zimmern ist Teil einer Expansionsstrategie, die eine Vergrößerung des Portfolios auf 8.000 Zimmer bis zum Jahr 2028 vorsieht.