Fake-Bewertungen rechtswidrig: Holidaycheck gewinnt Klage gegen Fivestar Marketing

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In einem Urteil mit Signalcharakter, hat das Münchner Landgericht gekaufte Fake-Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab mit der Entscheidung am Donnerstag einer Klage des Urlaubsportals Holidaycheck gegen erfundene Bewertungen statt, die die im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing an mehrere Hoteliers verkauft hatte.

Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden. Fivestar muss außerdem dem zum Medienkonzern Burda gehörenden Urlaubsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammten. Die Entscheidung erging in Form eines so genannten Versäumnisurteils. Trotz Ladung war kein Vertreter von Fivestar zur Verhandlung erschienen.

Viele Portale betroffen

Zielgruppe von Fivestar sind Firmen, die ihre Umsätze durch positive Bewertungen aufbessern wollen. «Durch Fivestar erhalten Sie hochwertige Rezensionen Ihrer Produkte, Ihrer Dienstleistungen oder Ihres Shops», wirbt Fivestar auf der eigenen Webseite. Gekaufte Amazon-Bewertungen sind mit einem Preis ab 19,40 am teuersten, Bewertungen kann die Kundschaft aber auch für Google, Facebook oder Arbeitgeberbewertungsportale kaufen - im Paket billiger. Fivestar warb in der Vergangenheit damit, dass Spitzenbewertungen verkauft werden, hat diesen Hinweis aber mittlerweile gestrichen.

Die Aktivitäten von Fivestar sind auch anderen Online-Konzernen aufgefallen. Der US-Konzern Amazon ist ebenfalls sehr darauf bedacht, Fake-Bewertungen einen Riegel vorzuschieben. In Deutschland habe Amazon ein Dutzend Gerichtsentscheidungen gegen Unternehmen erwirkt, die Bewertungen verkaufen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. «Unter anderem haben wir zwei einstweilige Verfügungen gegen Fivestar Marketing erreicht, von denen eine bereits durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde.»

Die Geschäftspraxis von Fivestar unterscheidet sich von anderen Bewertungsfirmen, die bei Fake-Rezensionen im Internet af automatisierte Verfahren setzen. «Nach unseren Schätzungen sind mehr als 90 Prozent der nicht authentischen Bewertungen computergeneriert», sagte der Amazon-Sprecher. «Wir arbeiten mit Prüfteams und automatisierten Systemen, um unechten Rezensionen vorzubeugen, sie aufzuspüren und Maßnahmen gegen die Betreiber dieses Missbrauchs zu ergreifen.»

Freie Mitarbeiter für Fake-Bewertungen

Fivestar nutzt dagegen keine Computerautomaten, sondern heuert freie Mitarbeiter an. Im speziellen Münchner Fall verbietet das Urteil des Landgerichts Fivestar nicht generell, Bewertungen auf Holidaycheck zu verkaufen - verboten sind jedoch Rezensionen von Fivestar-Bewertern, «die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben», wie der Vorsitzende Richter Gawinski formulierte.

Das beklagte Unternehmen hat sich kürzlich umbenannt und die Rechtsform geändert, von Fivestar Marketing UG in Fivestar AG bR, wie der Richter vortrug. Der ehemalige Geschäftsführer ist nun nicht mehr Geschäftsführer, ein neuer ist im Handelsregister nicht eingetragen. Das wird dem Unternehmen aber nicht helfen, den Ansprüchen der siegreichen Holidaycheck zu entgehen. «Das ist wie eine Geschlechtsumwandlung», sagte Richter Gawinski zur Änderung der Rechtsform. «Das bedeutet nicht, dass es die Firma nicht mehr trifft.» 

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Dieses Urteil war überfällig. Sicherheit und Vertrauen sind für die Kunden von Online-Shops essenziell und Bewertungen tragen maßgeblich zum Vertrauen in den Onlinehandel bei. Wer gute Bewertungen kauft statt sie zu verdienen, verspielt dieses Vertrauen und erweist damit nicht nur sich selbst, sondern vor allem den Verbrauchern einen Bärendienst. Doch vor allem für die Handels- und Buchungsplattformen sind Fake-Bewertungen ein geschäftsschädigendes Ärgernis. Plattformen gehen daher schon lange gegen Bewertungsfälscher und Fake-Bewertungen vor. Von dem Urteil des Münchner Landgerichts geht deshalb auch für sie ein wichtiges Signal aus, und das ist gut so.“

(mit Material der dpa)


 

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