Markus Luthe vom Hotelverband ist auf ein Urteil des Amtsgerichts Hildburghausen aufmerksam geworden. Beim zugrundeliegenden Fall wollte ein Hotel einen Zahlungsanspruch gegen einen Verbraucher gerichtlich durchsetzen. Das Gericht wies die Forderung aber wieder zurück, da zwischen den Parteien kein Vertrag zustande gekommen sei. Wie Luthe erklärte, sei der Grund dafür die gesetzwidrige Beschriftung des finalen Bestätigungs-Buttons auf der Webseite von Booking.com. Auf diesem ist lediglich „Buchung abschließen“ zu finden.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der sogenannten „Button-Lösung“, die seit dem 1. August 2012 besteht. Demnach dürfe die Schaltfläche mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
Wie könne es aber sein, dass der dominante Marktführer unter den Buchungsportalen eine solch klare gesetzliche Regelung über Jahre ignoriere, schlichtweg nicht umsetze und sich so einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffe, fragt der Hotelverbandschef nun in seinem aktuellen Blog?
Ein kleiner Test zeigt aber: Auch führende Hotelgruppen halten sich in Deutschland nicht an die Button-Lösung, wie sie vom Gesetzgeber gefordert wird. Marktführer Accor beschriftet seine Buttons mit einem einfachen „bestätigen“