Gericht stoppt Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt

| Hotellerie Hotellerie

Gäste aus Corona-Risikogebieten dürfen in Sachsen-Anhalt in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat am Dienstag das Beherbergungsverbot gestoppt. Der 3. Senat setzte in einem Normenkontrollverfahren die Regelung des Landes vorläufig außer Vollzug. Damit war der Eilantrag eines Vermieters und Inhabers von Ferienwohnungen in Naumburg (Burgenlandkreis) gegen das Beherbergungsverbot erfolgreich.

In Sachsen-Anhalt durften Hoteliers niemanden beherbergen, der aus einem Corona-Hotspot kommt und keinen aktuellen negativen Test vorweisen kann. Als innerdeutsche Risikogebiete gelten Städte und Kreise, in denen es mehr als 50 nachgewiesene Infektionen je 100 000 Einwohner und Woche gibt.

«Im Prinzip ist die Sache mit dem Eilverfahren durch und das Beherbergungsverbot tot», erklärte ein Gerichtssprecher. Denn: Es sei derzeit kein Antrag beim OVG anhängig, um in einem Hauptverfahren und damit nochmals zu entscheiden.

Das Land will indes seine bisherige Verordnung erstmal nicht nachjustieren. «Da muss es eine bundeseinheitliche Lösung geben», sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Am Donnerstag berate das Kabinett. Spätestens am 8. November werde mit einer Entscheidung gerechnet.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zeigte sich erleichtert. «Wir sind froh, dass trotz der schwierigen Situation auch Gäste aus anderen Bundesländern mit Risikogebieten bei uns übernachten und Urlaub machen können», sagte der Präsident des Landesverbandes, Michael Schmidt. Die Hygienekonzepte hätten sich in der Branche in Sachsen-Anhalt bewährt. «Wir sind nicht die Treiber der Pandemie», sagte Schmidt.

Aus Sicht der Magdeburger Richter ist das bisherige Beherbergungsverbot rechtswidrig. Es verletze das Grundrecht auf freie Berufsausübung des Vermieters. Zudem greife es in die allgemeine Handlungsfreiheit der Reisenden ein, hieß es zur Begründung. Nach erster Einschätzung entspreche der Eingriff nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Zwar bestehe nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts auch in Deutschland unverändert eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation, betonte das OVG. Das Land Sachsen-Anhalt habe aber nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Zudem könnten Tagestouristen aus benachbarten Bundesländern, in denen es keine derartigen Einschränkungen gebe, einreisen. Außerdem bestehe weiterhin die Möglichkeit, privat bei Familien und Freunden zu übernachten.

Das Beherbergungsverbot galt in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Frühjahr. Damals hatten Gastronomen sogar eine Rechtsgrundlage gefordert, Gäste aus Risikogebieten abweisen zu können. Zu der Zeit galten allerdings nur zwei Landkreise in ganze Deutschland als Risikogebiete - inzwischen sind es Dutzende. Das mache die Regelung aus dem Frühjahr inzwischen impraktikabel, hatten Gastronomen kritisiert.

Zusätzlich zu einem erheblichen Organisationsaufwand hätten die Beherbergungsbetriebe finanzielle Einbußen, die sich aus Stornierungen und wegbleibenden Gästen ergeben. «Das ist nahezu tödlich für unsere Branche, wenn zum Beispiel in einer Weinregion mit Fahrradtouristen die Urlauber gerade im Herbst, wo Hauptsaison ist, nicht kommen dürfen», erklärte Sachsen-Anhalts Dehoga-Chef.

Generell war das Beherbergungsverbot in den vergangenen Wochen bundesweit in die Kritik geraten. Ein Grund dafür war, dass Hotels bislang nicht besonders als Infektionsherde in Deutschland aufgefallen waren. Infolge der Kritik kassierten einige Landesregierungen die Verbote inzwischen wieder; in einigen Bundesländern übernahmen das Gerichte. Nur noch in Hamburg und Sachsen-Anhalt hatte es zuletzt Beherbergungsverbote gegeben.

Auch deshalb hatte der Branchenverband Dehoga die Regelung als Wettbewerbsverzerrung kritisiert und die Landesregierung aufgefordert, die Einschränkung zurückzunehmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mandarin Oriental erweitert das Portfolio in Ägypten durch die Übernahme des Old Cataract in Assuan und des Winter Palace in Luxor. Erstmals bietet die Gruppe zudem eine eigene luxuriöse Flusskreuzfahrt auf dem Nil an.

Longevity ist in aller Munde – doch was steckt dahinter und wie wird das überhaupt ausgesprochen? Ein neues Symposium in Kitzbühel liefert Fakten für Hoteliers, die Langlebigkeit als Geschäftsmodell nutzen wollen.

Das Hotel EdeR FriDA in Maria Alm schließt umfangreiche Erweiterungsmaßnahmen ab. Mit elf neuen Zimmern, innovativen Themenkategorien und großflächigen Erlebnisbereichen baut die Eder Collection ihr Angebot für Familien in den Alpen weiter aus.

In Halstenbek bei Hamburg soll auf einer langjährigen Brachfläche eine großdimensionierte Topgolf-Anlage samt Hotel mit 150 Zimmern entstehen. Der Investor Greenreb plant ein Projekt im zweistelligen Millionenbereich.

Der Hotelinvestmentmarkt erreicht laut JLL einen Wendepunkt: Ein starker Kreditmarkt und hohe Kapitalverfügbarkeit treiben das globale Transaktionsvolumen 2026 an. Besonders Luxusobjekte und der asiatische Markt stehen im Fokus der Investoren.

 

Die Hotel-Pipeline in Europa erreichte Ende 2025 neue Höchststände. Besonders Projekte in der frühen Planungsphase sowie im Luxussegment verzeichneten Rekordwerte, wobei Deutschland nach dem Vereinigten Königreich den zweitgrößten Markt für Hotelentwicklungen darstellte.

Hilton hat die Ergebnisse für das vierte Quartal sowie das gesamte Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Während der Erlös pro verfügbarem Zimmer ein geringes Wachstum verzeichnete, meldet das Unternehmen einen Höchststand bei den projektierten Hotelzimmern.

Eine aktuelle Studie von SiteMinder belegt die wachsende Bedeutung inländischer Gäste für den deutschen Hotelmarkt. Sinkende Stornoquoten und eine Verschiebung der Buchungen in die Nebenmonate sorgen für mehr Planungssicherheit und eine stabilere Auslastung.

Die Ruby Group setzt ihr Wachstum auf dem italienischen Markt fort. Nach Standorten in Florenz und Rom hat das Unternehmen nun das erste Hotelprojekt in Mailand unterzeichnet.

Das bisher auf Ferienhäuser spezialisierte Unternehmen Belvilla vollzieht den Markteintritt in die europäische Hotellerie. Mit der Übernahme von drei Standorten in Deutschland weitet die Tochtergesellschaft von OYO Vacation Homes ihr Portfolio auf das Beherbergungswesen aus.