„Herber Schlag für die Hotellerie“ - Reaktionen auf den Bettensteuer-Spruch des Verfassungsgerichts

| Hotellerie Hotellerie

Seit Jahren wird in Deutschland um die sogenannte Bettensteuer gestritten, die in dutzenden Städten und Gemeinden von Übernachtungsgästen kassiert wird. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht gesprochen und sorgt für Unverständnis und Enttäuschung in der Hotellerie.

Mit großem Unverständnis reagieren der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) auf das am Dienstag ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg sowie der Stadt Breisgau in Freiburg.

Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. „Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben. Leider wurden dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche“, so die Verbände.

Auch das zur Block Gruppe gehörende Grand Elysée am Dammtor hatte Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. «Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beibehaltung der Bettensteuer hätten wir uns aus Sicht des Hotelgewerbes anders gewünscht», sagte Stephan von Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung der Block Gruppe, der Deutschen Presse-Agentur. Aber selbstverständlich akzeptiere man den Richterspruch.

Die Entscheidung treffe die Branche zum ungünstigsten Zeitpunkt, so die Verbände. So belaufe sich der Umsatzrückgang für die Beherbergungsbetriebe im 1.Quartal 2022 im Vergleich zu dem Vorkrisenjahr 2019 auf real minus 39,7 Prozent. In 2020 verzeichnete die Hotellerie durch die harten Corona-Maßnahmen einen Verlust von minus 45,7 Prozent, in 2021 von minus 44,8 Prozent.

„Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert. Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken“, mahnen DEHOGA und IHA.

Beide Verbände haben jahrelang gegen die Erhebung von Bettensteuern bei privaten und beruflich bedingten Übernachtungen gekämpft und drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers begleitet und unterstützt.

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit örtlicher Übernachtungssteuern erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz:

„Die Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt. Ob die Bettensteuer allerdings das richtige Instrument ist, für eine nachhaltige, verlässliche und faire Finanzierung touristischer Aufgaben zu sorgen, muss bezweifelt werden. Dagegen würden die Mittel aus einer Tourismusabgabe zweckgebunden und ausschließlich für touristische und kulturelle Aufgaben aufgewendet werden. Das Urteil und seine Folgen für die Tourismusfinanzierung müssen nun sorgfältig ausgewertet werden." (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das neue Motel One im historischen Hansa-Haus in Hannover bekommt einen neuen Zeitplan. Die NORD/LB rechnet nun mit einer Übergabe an Motel One Mitte 2027. Bei der Vorstellung des Projekts im Februar 2025 war noch von einer Hoteleröffnung Mitte 2026 die Rede. Um die Immobilie hatten sich bis zu 20 Hotelbetreiber bemüht.

HG bestätigt, dass Hotelbuchungen innerhalb von Googles AI Mode im Rahmen eines Pilotprojekts als „Direktbuchungen“ für den Hotelkonzern verarbeitet werden. Ob Google dafür eine Provision, Werbegebühr oder andere Vergütung erhält, geht aus den Angaben nicht hervor.

IHG meldet für Deutschland ein Netto-Systemwachstum von sieben Prozent. Die Zahl der geöffneten Hotels und Projekte in der Pipeline liegt inzwischen bei 253 – Anfang 2024 waren es nach Konzernangaben noch 110.

Zum 170. Bestehen lädt das Kastens Hotel Luisenhof, das einzige Fünf-Sterne-Superior-Hotel in Hannover, Ende August zu einer besonderen Entdeckungsreise hinter die Türen ein, die sonst nur Mitarbeitende öffnen dürfen.

Das Hotel Palace Berlin wechselt die Marke: Ab dem ersten Quartal 2027 soll das Haus in der City West als Hyatt Regency Palace Berlin auftreten. Der Markenwechsel wird von Investitionen in die Umgestaltung und Modernisierung begleitet.

Google hat in den USA einen begrenzten Test für Hotelbuchungen über den AI Mode gestartet. Booking Holdings gehört zu den ersten Partnern. Der Test ist Teil von Googles Plänen, die KI-gestützte Hotelsuche stärker mit dem eigentlichen Buchungsprozess zu verbinden.

Yoga, Meditation und Kartoffel-Masken: Im 1. Deutschen Kartoffel-Hotel im Wendland lassen sich viele Stammgäste verwöhnen. Es ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet - weil das Personal es so möchte.

Die DEKRA Automobil GmbH erweitert das DEKRA Congresshotel Wart um 35 Doppel- und 21 Einzelzimmer und errichtet ein neues Bildungszentrum. Mit der für Mai 2027 geplanten Fertigstellung soll das Hotel über insgesamt 176 Zimmer verfügen.

Teaser: Das Althoff Seehotel Überfahrt in Rottach-Egern hat seinen neuen „4 elements spa by Althoff“ eröffnet. Seit dem 8. August steht der Spa Hotelgästen sowie auf Anfrage auch Tagesgästen zur Verfügung.

Novum Hospitality und IHG Hotels & Resorts eröffnen das Candlewood Suites Berlin Airport mit 186 Serviced Apartments. Das Haus am BER ist nach Angaben der Beteiligten der erste Candlewood-Suites-Neubau in Europa und bildet mit dem Holiday Inn – the niu Pax einen Dual-Brand-Standort.