Hotelverbands-Kampagne: Hoteliers wollen Schadensersatz von Booking.com wegen Bestpreisklauseln

| Hotellerie Hotellerie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) startet eine Kampagne, um Hotels bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen „jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln“ zu unterstützen. Mit HRS war es in dieser Angelegenheit im letzten Jahr zu einem Vergleich in Millionenhöhe gekommen.

Zu diesem Zweck haben wird unter www.hotel-kartellschadensersatz.de eine Kampagnen-Homepage eingerichtet, der Hoteliers alle Informationen entnehmen können und unter der sich Gastgeber ohne Kostenrisiko für die Aktion „DaBeisein“ registrieren lassen können.

Von 2006 bis 2015 habe Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet, sagt der Verband. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten habe, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies habe das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels sei durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurchsetzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

 

Auf Beschwerde des Hotelverbands Deutschland (IHA) hat das Bundeskartellamt im Jahr 2013 ein Kartellverfahren wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln auch gegen Booking.com eingeleitet. Nachdem Bundeskartellamt und Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS keine Zweifel daran gelassen hatten, dass insbesondere die „weiten“ Bestpreisklauseln mit deutschem und europäischem Kartellrecht unvereinbar sind, strich Booking.com im Jahr 2015 die Segel und verpflichtete sich, die „weiten“ Bestpreisklauseln aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland zu entfernen.

„Zu diesem Zeitpunkt hatte Booking.com die weiten Bestpreisklauseln allerdings schon knapp 10 Jahre zur Anwendung gebracht und hierdurch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen und zum Direktvertrieb der Hotellerie massiv beschränkt. Damit wurde nicht nur der Provisionswettbewerb zwischen den Buchungsportalen praktisch zum Erliegen gebracht, es wurde u.a. auch der sich im Aufbau befindliche Vertrieb der Hotels über ihre eigenen Homepages erheblich behindert. So konnten sich die Buchungsprovisionen seit 2006 massiv erhöhen“, zeigt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), auf.

Nach den Grundsätzen des deutschen und europäischen Kartellrechts haben in Deutschland gelegene Hotels, die nach dem Jahr 2006 Zimmer über Booking.com vertrieben haben, Anspruch auf Schadensersatz gegen Booking.com wegen der zu viel bezahlten Buchungsprovisionen, glaubt der Verband. „Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband die Initiative ‚daBeisein‘ ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Schadensersatzansprüche gemeinsam gegenüber Booking.com geltend gemacht werden. Durch unsere Kooperation mit einem renommierten Prozessfinanzierer können alle Hotels in Deutschland ohne Kosten bzw. Kostenrisiken teilnehmen. Unsere Erfahrungen im Fall HRS (Tageskarte berichtete) haben gezeigt, dass uns die Anspruchsbündelung ungleich mehr Verhandlungsgewicht gibt und es uns Hoteliers erlauben wird, mit Booking.com auf Augenhöhe unsere legitimen Ersatzforderungen geltend zu machen“, appelliert Lindner an seine Kolleginnen und Kollegen. Dass die Hotellerie gemeinsam für ihre Interessen streiten kann, hat im letzten Jahr eine Auseinandersetzung der Branche mit der Buchungsplattform HRS gezeigt, bei der eine außergerichtliche Lösung des Themas „Schadensersatz für Bestpreisklauseln“ erzielt wurde: HRS hat damals einen einmaligen Betrag von vier Millionen Euro an den Hotelverband Deutschland (IHA), in dem Nussbaum im Vorstand sitzt, geleistet. Aus dem Betrag hat die IHA die rund 600 Hotels entschädigt, die sich zusammengeschlossen hatten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

„Das derzeit noch vor dem Bundesgerichtshof zu verhandelnde Verfahren von Booking.com gegen die umfassende Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 die ‚engen‘ Bestpreisklauseln betreffend hat übrigens keine Relevanz für das Bestehen und den Umfang der Schadensersatzansprüche wegen der ‚weiten‘ Bestpreisklausel“, ergänzt Luthe. „Sofern der Bundesgerichtshof letztlich bestätigen sollte, dass auch die ‚engen‘ Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig gewesen sind, dann würde sich dies schlicht schadenssteigernd auswirken und könnte auch noch im Laufe des Verfahrens zusätzlich eingepreist werden.“

Hoteliers können sich auf den Webseiten www.hotel-kartellschadensersatz.de oder www.hotellerie.de/go/daBeisein über die Initiative des Hotelverbandes Deutschland (IHA) umfassend informieren und sich für eine Teilnahme registrieren. Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche ist eine Registrierung nur bis zum 15. Mai 2020 möglich.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Immobilienberatung Cushman & Wakefield (C&W) verzeichnete im 1. Quartal 2024 ein Transaktionsvolumen im Hotelsegment von insgesamt 260 Millionen Euro. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 30 Prozent dar, der aber größtenteils auf den Verkauf des „Hotel de Rome“ in Berlin zurückzuführen ist.

Den Hotelverband Deutschland (IHA) erreicht aktuell die Meldung einer Betrugsmasche über den Messaging-Dienst von Expedia, so der Verband. Diese Betrugsversuche seien bisher fast ausschließlich über die Kommunikationsdienste von Booking.com beobachtet worden. Nun scheine auch Expedia betroffen zu sein.

Das Parkhotel Bremen und das Dorint-Hotel in der Hansestadt sind im Streit um Entschädigungen für Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Dorint sieht sich als größere Gesellschaft bei den Corona-Hilfen benachteiligt. Der BGH vertritt eine andere Auffassung. Dorint-Boss Dirk Iserlohe will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Das Le Méridien Frankfurt öffnet am 27. April 2024 erneut seine Türen für eine überraschende Hotel-Entdeckungstour. Unter dem Motto „Open Doors – Discover Le Méridien Frankfurt" lädt das Haus Interessierte ein, einen Blick hinter die Kulissen des internationalen Hotels im Herzen des Frankfurter Bahnhofsviertels zu werfen.

In Zeiten des Fachkräftemangels langfristig gutes Personal zu finden ist in zahlreichen Branchen eine Herausforderung, auch im Hotelgewerbe. Das Familienhotel Feldberger Hof im Schwarzwald begegnet dem Fachkräftemangel mit einer gezielten Personalstrategie und wirbt erfolgreich Talente aus dem Ausland an. 

Das Radisson Collection Hotel im Berliner DomAquarée geht mit einem neuen Lobbykonzept wieder an den Start. Zur Wiedereröffnung voraussichtlich Ende des Jahres wird ein 16 Meter hoher, bis ins sechste Stockwerk reichender und rund 120 Quadratmeter umfassender Vertikaler Garten den neuen Mittelpunkt der Hotellobby bilden.

Der Streit um die Fassade des "Happy Go Lucky"-Hostels in Berlin geht in eine neue Runde. Am Dienstag haben Abbrucharbeiten begonnen, nur um kurz darauf vorübergehend gestoppt zu werden. Der Eigentümer sieht sich als Opfer der Behörden und zieht Vergleiche von Russland bis hin zum Nationalsozialismus.

Im Februar 2024 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 28,2 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 6,9 Prozent mehr als im Februar 2023. Das war der höchste Februar-Wert seit 2020, als es 29,9 Millionen Übernachtungen gab.

Die Abtei Himmerod in der Eifel gilt mit seinen 900 Jahren als eines der ältesten Zisterzienser-Klöster in Deutschland. Aktuell können Gäste in der Klosterherberge übernachten, doch das Bistum Trier hat große Pläne und will das Kloster als Vier-Sterne-Hotel betreiben.

HotelPartner Revenue Management setzt auch auf menschliches Know-how, da dies über ein Verständnis der Marktbedingungen, der Zielgruppen und der spezifischen Anforderungen eines Hotels verfügt.