Das Landgericht Saarbrücken hat ein Urteil im Rechtsstreit um den Biernamen „Black Bitch“ gefällt und für den Brauhof Saar entschieden. Der Gastro-Kritiker Rolf Klöckner hatte das Bier zuvor auf Facebook als „dreckige Naziplörre“ bezeichnet. Außerdem nannte er die Brauerei „Braunhof“. Das muss er nun unterlassen.
Das Gericht erkannte in den Äußerungen des Kritikers eine sogenannte „Schmähkritik“, die durch die Namensgebung des Bieres nicht gerechtfertigt sei. Damit bestätigte das Gericht eine einstweilige Verfügung des Brauhofs. Verstößt Klöckner erneut gegen die Auflage, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Klöckners Anwalt beharrte bis zuletzt darauf, dass der Facebook-Beitrag eine „spontane Meinungsäußerung“ gewesen sei, berichtete die Bild-Zeitung.
Ob der Gastro-Kritiker das Urteil akzeptieren wird, ist unklar. Laut SR wolle Klöckner mit seinem Anwalt prüfen, ob er in die nächste Instanz gehe.
Für Ralph Walter vom Brauhaus Saar ist das Urteil aber erst der Anfang. Wie die Bild-Zeitung schreibt, fordere der Bierbrauer Schadensersatz. Rolf Klöckner habe ihm Schaden zugefügt. „Die einstweilige Verfügung war nur der erste Schritt.“