Herkunft von Obst und Gemüse: Amazon Fresh muss besser kennzeichnen

| Industrie Industrie

Auch Online-Lebensmittelhändler müssen sich an die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten halten. Dies entschied das Oberlandesgericht München am Donnerstag und gab damit einer Klage von foodwatch gegen Amazon und seinen Lebensmittel-Lieferdienst „Amazon Fresh“ statt.

Der Onlinehändler hatte bei Obst und Gemüse die Vorgaben für Herkunftsangaben missachtet – ein Verstoß gegen europäisches Recht, wie das Gericht nun bestätigte. Foodwatch forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die Corona-Krise habe die Nachfrage nach Lieferdiensten deutlich erhöht, doch die kommunale Lebensmittelüberwachung sei mit der Kontrolle der oft global agierenden Online-Händler überfordert.
 

„Das Urteil zeigt: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten auch für Online-Riesen wie Amazon und nicht nur für den Supermarkt um die Ecke“, sagte Oliver Huizinga von foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss eine Reform der Lebensmittelüberwachung zur Folge haben. Der Fall Amazon Fresh macht deutlich, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“

Im Januar 2020 hatte bereits das Landgericht München zugunsten von foodwatch entschieden – dagegen hatte Amazon jedoch Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht München bestätigte das Urteil nun in zweiter Instanz. 

Foodwatch hatte Amazon im März 2018 abgemahnt und dann – nachdem das Unternehmen sich weigerte, die Kennzeichnung zu ändern – beim Landgericht München Klage eingereicht. Amazon hatte europäische Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung missachtet. Anstatt konkret zu benennen, woher angebotene Früchte und Gemüse stammen, hatte Amazon bis zu 13 mögliche Herkunftsländer angegeben. Dabei sind Lebensmittelhändler gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland zu nennen. Dies gelte auch für im Internet verkaufte Ware, bekräftigte das Oberlandesgericht München. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die kommunalen Kontrollbehörden seien jedoch oft mit der Überprüfung der Online-Händler überfordert. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß, so foodwatch. Die Bundesregierung müsse daher eine Reform der Lebensmittelüberwachung anstoßen, damit die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern vollständig auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen wird. 

2018 hatte ein foodwatch-Vergleichstest der fünf großen Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh, Rewe Online, Allyouneedfresh, Mytime und Bringmeister Lücken bei der Produktkennzeichnung sowie bei der Kontrolle der Shops durch die Lebensmittelbehörden aufgezeigt. Herkunftsangaben sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig beim Lebensmitteleinkauf. Eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag von foodwatch etwa zeigte, dass sich fast 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger klare Angaben zur Herkunft der Zutaten wünschen. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Endlich knackig kalt: Einige Winzer warten seit Wochen sehnsüchtig auf Frost, um Trauben für Eiswein zu lesen. In Iphofen gelingt es - bis zum ersten Schluck brauchen Liebhaber aber noch Geduld.

Der Großhändler Metro setzt seinen Wachstumskurs fort, hat sich für das neue Geschäftsjahr 2023/2024 aber kleinere Ziele gesetzt. Der Umsatz der zwölf Monate bis Ende September dürfte währungsbereinigt um drei bis sieben Prozent zulegen.

Der Preis für Olivenöl steigt seit Monaten. In diesem Jahr wird nur mit einer leichten Erholung der Erntemengen gerechnet. Die hohen Preise sorgen für Unmut und treiben seltsame Blüten.

Die Münchner Paulaner-Brauerei darf ihr Cola-Limonade-Mischgetränk weiter «Paulaner Spezi» nennen. Die Augsburger Brauerei Riegele zog ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurück. Das Landgericht München hatte Paulaner zuvor recht gegeben.

Der Discounter Aldi Süd will seinen Lebensmittel-Lieferdienst, der zuletzt in drei Städten im Ruhrgebiet getestet worden ist, nicht auf das ganze Verbreitungsgebiet ausweiten. Wegen der hohen Kosten für Personal, Rohstoff und Logistik sei es "aktuell kein rentables Geschäftsmodell".

Die Firma Wunderdrinks darf ihr «Wunderbraeu» weder als Münchner Bier noch als klimaneutral bewerben. Mit diesem Urteil hat das Landgericht München am Freitag der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.

 

Das Deutsche Weininstitut hat typische Weine aus allen 13 Qualitätsweingebieten für die "Deutschland-Box" ausgewählt. An der Ausschreibung hatten sich 173 Weinerzeuger mit ihren Weinen beteiligt.

Pressemitteilung

Es wird ein besonderes Branchenereignis: Im Februar treffen sich Aussteller und Fachbesucher auf der Intergastra in Stuttgart. Winterhalter freut sich darauf, seine neueste Spültechnik in der Halle 5, Stand 5D31 zu präsentieren. Schwerpunktthemen: Transportspülmaschinen der MT-Serie, Trocknungsgerät DMX für Mehrweggeschirr und Gläserspülen.

Für die Deutsche Messe ist das Jahr 2023 erfolgreicher verlaufen als erwartet. Mit einem Umsatz von 350 Millionen Euro und einem Gewinn von fast 30 Millionen Euro seien die Planungen deutlich übertroffen worden.

Zum Schutz vor dem Eis werden gut eine Million Austern aus dem Watt vor List ins Winterlager in Meerwasserbecken an Land gebracht. Für weitere rund 3,5 Millionen Austern gibt es dort allerdings keinen Platz - und nun blicken die Austernzüchter mit Sorge auf das Wetter dieses Winters.