Wirelane ist in vielen Hotels in Deutschland mit seinen Ladesäulen vertreten und hat Zoff mit Tesla. Wegen einer Briefaktion hatten Musks Anwälte Wirelane abgemahnt. Dann kündigte der Chef des Münchner Start-ups Constantin Schwaab, alle Tesla-Ladepunkte per einstweiliger Verfügung stilllegen zu lassen. Dieser Antrag wurde jetzt abgelehnt. Tesla kann seinen Ladestationen also weiter betreiben, wie eine Justizsprecherin am Dienstag auf Anfrage der dpa mitteilte. Den Antrag hatte das Münchner Unternehmen Wirelane gestellt, das nun auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100.000 Euro tragen muss.
Der Ladesäulen-Aufsteller hatte insbesondere moniert, dass die sogenannten Tesla-Supercharger nicht geeicht seien. Der Kunde erfahre so nicht, wie viel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten habe. Die Hotels nehmen dafür häufig eine Pauschale.
Das Gericht sah keinen Bedarf für eine Eilentscheidung, weil Wirelane spätestens Mitte 2021 über einen Presseartikel von dem Umstand erfahren habe, dass die Tesla-Stationen nicht geeicht sind. Bis zum Antrag seien rund eineinhalb Jahre vergangen, was deutlich gegen die Eilbedürftigkeit spreche. Für möglicherweise fehlende Preisangaben an gewerblichen Ladestationen seien aber die Aufsteller und nicht Tesla verantwortlich.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Wirelane-Eigner Constantin Schwaab hatte für den Fall einer Niederlage eine Klage gegen Tesla angekündigt.
Schwaab argumentiert, das Tesla überdurchschnittlich stark von der Infrastruktur, die Wirelane schaffe, profitiere. Doch Tesla-Ladepunkte, die nicht dem deutschen Eichrecht entsprechen würden, gefährdeten dieses Angebot. Entsprechend kündigte Schwaab an, eine einstweilige Verfügung gegen Tesla zu beantragen, mit dem Ziel, alle Ladesäulen stilllegen zu lassen.
Der ganze Streit entzündete sich an einem Brief, den Wirelane an Gastronomen und Hoteliers verschickte und auf die Eichrechtsthematik hinwies. Die Ladesäulen seien mit dem deutschen Eichrecht nicht kompatibel, es gebe keine Garantie, dass die korrekte Strommenge abgerechnet werde, wird in dem Brief aus dem Sommer 2022 argumentiert. (Mit dpa)