Zwei Hersteller, die Nespresso-Kaffee-Kapseln klonen, dürfen ihre Nachahmerprodukte jetzt ohne Warnhinweise verkaufen. Nestlé wollte die Unternehmen zwingen, ihre Kapseln mit den Worten „Nicht geeignet für Nespresso-Maschinen“ versehen zu müssen. Die Anbieter hingegen verkaufen mit der Aufschrift „Geeignet für Nespresso-Maschinen“. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt gebilligt.