Urteil: Sonntagsarbeit in Eis- und Getränkeindustrie unzulässig

| Industrie Industrie

Sonn- und Feiertagsarbeit ist bei industriellen Getränke- und Eisherstellern sowie dem angeschlossenen Großhandel in Hessen unzulässig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VHG) vom Mittwoch hervor. Die Kasseler Richter erklärten eine bisher bestehende Ausnahmeregelung des Landes für unwirksam und gaben einer Klage von Kirche und Gewerkschaft recht. Bei Volksfesten beispielsweise könne bereits am Vorabend des Sonntags für ausreichend Nachschub an Eis und Getränken gesorgt werden, urteilte das Gericht. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Az.: 8 C 213/15.N)

Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht arbeiten. Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor und ermächtigt Landesregierungen, unter bestimmten Voraussetzungen weitere festzulegen. Hessen hatte das 2011 getan, unter anderem für Callcenter, Videotheken, Getränke- und Speiseeishersteller sowie Großhändler. Die Gewerkschaft Verdi sowie die Evangelischen Dekanate Darmstadt und Vorderer Odenwald klagten dagegen.

2014 ging der Streit vor das Bundesverwaltungsgericht, das Teile der Regelung für unwirksam erklärte, und Teile an den hessischen VGH zurückverwies. Das betraf die Sonn- und Feiertagsarbeit bei Brauereien, bei den Herstellern von alkoholfreien Getränken, von Roh- und Speiseeis sowie dem Großhandel. Dort waren Ausnahmen von April bis Oktober möglich.

Das Bundesverwaltungsgericht gab jedoch Kriterien für eine erneute Entscheidung vor. So sind Ausnahmen unter anderem möglich, wenn «ein besonders hervortretendes Bedürfnis der Bevölkerung» befriedigt werden müsse oder so erhebliche Schäden vermieden würden.

Vor Gericht warnte der Vertreter des Landes vor Kapazitätsengpässen am Sonn- und Feiertagen, beispielsweise auf Volksfesten. «Wenn das Wetter schön ist, brauchen wir mehr Eis und Limonade.» Darauf müssten Hersteller und Großhandel reagieren können. Eisdielen, die ihr Eis selbst herstellen, sind zwar nicht betroffen, aber kleine Eisdielen, die ihr Speiseeis von größeren Betrieben bezögen. Daher appellierte er an das Gericht: «Lassen Sie den Verbrauchern ihr Sonntagsvergnügen.»

Die Nichtbefriedigung der Verbraucher-Bedürfnisse sei kein Schaden, erklärte der Vertreter der Klageseite. Und ob Betriebe an Sonn- und Feiertagen wirklich zu Recht produzierten, könnten Behörden kaum nachprüfen. Einen erheblichen Schaden für die Bevölkerung wollte auch der Vorsitzende Richter nicht erkennen - selbst wenn punktuell bestimmte Getränke bei Festen nicht zur Verfügungen stünden: «Dann muss man statt Pils Weizenbier trinken», sagt er.

Die Dekanate Darmstadt und Vorderer Odenwald lobten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, «weil dadurch der starke Schutz des arbeitsfreien Sonntags in Geltung gesetzt wurde». Kollektive Ruhetage seien häufig die einzigen Tage, an denen familiäres, soziales, religiöses und gesellschaftliches Leben überhaupt noch ungestört und ohne großen Koordinationsaufwand stattfinden könne. Die Gewerkschaft Verdi erklärt im Namen der «Allianz für den freien Sonntag»: «Jetzt besteht einmal mehr Gewissheit: Die verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertage dürfen nur unter eng begrenzten Voraussetzungen für Arbeitseinsätze genutzt werden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Tag des österreichischen Bieres am 30. September ist quasi ein inoffizieller Feiertag im Land, ist doch für knapp 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung Bier wichtig für die österreichische Getränkekultur.

Frankfurts letzte große Braustätte ist bald Geschichte. Ende dieser Woche soll dort zum letzten Mal Binding-Bier abgefüllt werden. Ganz verschwinden wird Radeberger aus Hessens größter Stadt aber nicht.

Pressemitteilung

Im Oktober treffen sich Aussteller und Fachbesucher auf der internationalen Leitmesse HOST in Mailand. Winterhalterpräsentiert seine neueste Spültechnik. Folgende Schwerpunktthemen warten auf Besucher: die Premiere der neuen Transportspülmaschinen der MT-Serie, das neue Trocknungsgerät DMX für Mehrweggeschirr und das Dauerbrenner-Thema Gläserspülen.

The Cultivated B, eine Tochtergesellschaft des deutschen Lebensmittelherstellers Infamily Foods, bekannt für seine Bärchen-Wurst, hat als erstes Unternehmen ein zellkultiviertes Fleischprodukt bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit registriert.

Saucen sind das Herzstück der Küche in der Gastronomie. Sie verleihen Gerichten nicht nur Geschmack, sondern auch Charakter und Individualität. In der Welt der kulinarischen Kreationen sind Saucen das i-Tüpfelchen, das den Unterschied zwischen einem einfachen Essen und einem Gourmet-Erlebnis ausmachen kann.

Maue Nachfrage, gestiegene Kosten: Der Druck in der Gewürzindustrie bleibt hoch. In Mumbai berät die Branche über Wege aus der Krise. Dabei geht es auch um die hohen Anforderungen aus der Europäischen Union.

Sekt aus Deutschland ist zunehmend gefragt. Der Verkauf der Mitgliedsunternehmen im Verband Deutscher Sektkellereien (VDS) ins In- und Ausland lag 2022 mit 284,6 Millionen Flaschen um rund 2,8 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Die Verbraucher greifen dabei auch immer häufiger zu Rosé-Sekt. Auch Sekt ohne Alkohol ist gefragter.

Das Jahr 2023 wird nach Einschätzung französischer Winzer Champagner von hoher Qualität hervorbringen. Es habe wenig Frost und Hagel und überschaubaren Schädlingsbefall gegeben, teilte der Hersteller-Verband Comité Champagne mit.

Die Düzgün Gruppe, einer der Marktführer in der Produktion für Döner-Spieße, bringt, in Zusammenarbeit mit The Vegetarian Butcher, in Kürze einen pflanzenbasierten Kebab-Spieß für die Gastronomie auf den Markt, der sich weder in Geschmack oder Textur noch in der Handhabung von herkömmlichem Fleisch unterscheiden soll.

Pressemitteilung

Beim aktuellen Konzeptfolder von Carte D’Or stehen vielfältige Dessertkreationen im Vordergrund, die in vier Varianten serviert werden können. Die Hauptrollen darin spielen typisch saisonale Früchte wie Äpfel, Birnen und Zwetschgen.