Ein Hobbybrauer aus Neuss hat die Großbrauerei Krombacher verklagt. Der Mann will damit die Löschung der sogenannten Wortmarke „Felsquellwasser“ aus dem deutschen Markenregister erreichen. Das sehen die Bierbrauer aus dem Siegerland natürlich anders.
Der Markenrechtsstreit landet nun vor dem Oberlandesgericht Hamm. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm verhandelt daher heute über die Wortmarke „Felsquellwasser“. Ein Hobbybrauer aus Neuss klagt gegen eine bekannte Brauerei aus Kreuztal. Krombacher ist Inhaberin der im Jahr 2010 im deutschen Markenregister - für die Ware Bier - eingetragenen Wortmarke „Felsquellwasser“. Ihr Bier die Brauerei unter andrem damit, dass dieses mit dem „Felsquellwasser gebraut“ werde.
Mit seiner Klage versucht der Kläger, die Löschung der Wortmarke zu erreichen. Der Kläger meint, der Begriff „Felsquellwasser“ werde nicht als Herkunftshinweis für Bier, sondern lediglich in Bezug auf einen Inhaltsstoff benutzt. Ein Bier mit dem Namen „Felsquellwasser“ werde von der Beklagten gerade nicht vertrieben. Deshalb sei die Wortmarke zu löschen, weil sie über einen Zeitraum von 5 Jahren (sog. Benutzungsschonfrist) nicht genutzt worden sei.
Das Landgericht Bochum hat die Auffassung des Klägers geteilt und mit Urteil vom 23.11.2017 die Beklagte zur Einwilligung in die Löschung der Wortmarke „Felsquellwasser“ verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich Krombacher nun mit ihrer Berufung, mit der sie weiterhin die Abweisung der Klage verlangt. Ob demnächst jeder mit Felsquellwasser brauen darf entscheiden nun die Richter.