Diplom-Volkswirt Markus Luthe ist seit 2005 Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Neben seinen Aufgaben im Lobbying und Networking ist er im Branchenverband der Hotellerie in Deutschland insbesondere für die Bereiche Qualität, Digitalisierung und Distribution zuständig. Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeichnet er seit Einführung der Deutschen Hotelklassifizierung im Jahr 1996 u.a. für die Hotelsterne und seit der Gründung im Jahr 2009 auch für die europäische Hotelstars Union verantwortlich, deren Vize-Präsident er ist. Im Jahr 2010 wurde Luthe erstmals in das Executive Committee von HOTREC Hospitality Europe gewählt, dem er seitdem angehört. Dort ist er als Vorsitzender Distribution Working Group erster Ansprechpartner seiner europäischen Kolleginnen und Kollegen in allen Vertriebsfragen.
Anlässlich der erst zweiten Generalversammlung nach Gründung der Hotelstars Union als internationale Non-Profit-Organisation nach belgischem Recht (AISBL) Anfang 2021 wählten die Mitglieder den bisherigen Vize-Präsidenten Markus Luthe (Deutschland) zum Nachfolger des nach vier erfolgreichen Amtsjahren ausscheidenden Präsidenten Jens Zimmer Christensen (Dänemark).
Das belgische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Verwendung sogenannter Bestpreis- oder Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsportalen und Hotels verbietet. Damit folgt Belgien dem Weg Frankreichs, Österreichs und Italiens, während in Deutschland solche Klauseln durch das Bundeskartellamt verboten worden sind.
Die Online-Seiten von „Das Örtliche“ und den „Gelben Seiten“ begehen seit Jahren, nach Ansicht des Hotelverbandes, ein wettbewerbsrechtliches Foulspiel, indem Internetnutzer aus den vom Hotel bezahlten Anzeigen zum Buchen zu HRS oder Booking geschickt würden. Diverse Gelbe, Gelb-Rote und Rote Karten sowie Gerichtsbeschlüsse konnte dem Treiben noch kein Ende bereiten.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Europäischen Parlaments zur Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten betonte HOTREC die Notwendigkeit einer weiteren Feinabstimmung der kürzlich vorgeschlagenen Verordnung der Kommission. Marktungleichgewichte müssten reguliert werden.
Der europäische GDS- und OTA-Verband ETTSA hat in der letzten Woche eine Studie zu den Kosten des Direktvetriebs in der Hotellerie veröffentlicht: Fazit der Auftragsarbeit: „Direktbuchungen sind nicht billiger für Hotels als Portalbuchungen“. Einige Experten stufen die Studie als „Voodoo-Wissenschaft“ ein. Markus Luthe vom Hotelverband findet das Getöse mit dürftiger wissenschaftlicher Grundlage zum Fremdschämen.
HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Förderung von Fairness und Transparenz für Geschäftskunden von Online-Vermittlungsdiensten und Suchmaschinen. HOTREC geht davon aus, dass die neuen Regeln zu ausgewogeneren Geschäftsbeziehungen im digitalen Binnenmarkt führen werden, als dies heute der Fall ist.
Die Abhängigkeit der Hotels von Online-Plattformen nimmt immer weiter zu, der Anteil der Direktbuchungen immer weiter ab, so eine aktuelle Hotrec-Studie. Größter Player im Markt der OTAs sei weiterhin Booking.com, das seine Dominanz im Vergleich zu 2015 weiter ausbauen konnte.
Auch in diesem Jahr setzt Markus Luthe vom Hotelverband die „Tradition“ fort, die besten Aprilscherze mit Branchenbezug in einem Ranking gebührend zu würdigen. Mit seiner Liste will Luthe auch zum Artenschutz beitragen, denn schließlich drohe der gepflegte Aprilscherz zu einer bedrohten Spezies zu werden, wenn man ganzjährig kaum mehr zwischen Fakenews und Realsatire zu unterscheiden vermöge.
Mit einem offenen Brief hat sich Airbnb vor wenigen Tagen an die „lieben Besitzer von Boutiquehotels“ gewandt. Nur wenige Wochen nach dem Start der neuen Plattform für Hotels verschwendet das Unternehmen keine Zeit damit, um in einer Werbekampagne die OTAs mit deren hohen Provisionen herauszufordern. Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes kommentiert das in seinem Blog.
Die Hotels, die zwischen 2006 und 2017 als Vertragspartner von HRS von Meistbegünstigungsklauseln betroffen waren, können nach Informationen des Hotelverbandes Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Hotelverband will hierbei unterstützen und macht auf eine zeitnahe Bearbeitung aufmerksam. Es geht um Millionen. Der Hotelier Haakon Herbst hat zu dem Thema eine kontroverse Diskussion angezettelt. Für und Wider finden sich auf Facebook.
Seit Herbst 2016 hat der DEHOGA mehr als 2.000 Mogeleien bei den Hotelsternen aufgedeckt. Ihre verschärften Kontrollen zeigten Erfolge, erklärte Markus Luthe vom Hotelverband. Das würden auch die aktuellen Gerichtsurteile bestätigen. Gegen zwei Hotelbetriebe hatten Gerichte zuletzt Ordnungsgelder verhängt.