Markus Luthe

Diplom-Volkswirt Markus Luthe ist seit 2005 Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Neben seinen Aufgaben im Lobbying und Networking ist er im Branchenverband der Hotellerie in Deutschland insbesondere für die Bereiche Qualität, Digitalisierung und Distribution zuständig. Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeichnet er seit Einführung der Deutschen Hotelklassifizierung im Jahr 1996 u.a. für die Hotelsterne und seit der Gründung im Jahr 2009 auch für die europäische Hotelstars Union verantwortlich, deren Vize-Präsident er ist. Im Jahr 2010 wurde Luthe erstmals in das Executive Committee von HOTREC Hospitality Europe gewählt, dem er seitdem angehört. Dort ist er als Vorsitzender Distribution Working Group erster Ansprechpartner seiner europäischen Kolleginnen und Kollegen in allen Vertriebsfragen.

Anlässlich der erst zweiten Generalversammlung nach Gründung der Hotelstars Union als internationale Non-Profit-Organisation nach belgischem Recht (AISBL) Anfang 2021 wählten die Mitglieder den bisherigen Vize-Präsidenten Markus Luthe (Deutschland) zum Nachfolger des nach vier erfolgreichen Amtsjahren ausscheidenden Präsidenten Jens Zimmer Christensen (Dänemark).

 

Aktuelle Nachrichten mit Markus Luthe

Gerade haben gleich zwei nationale Kartellbehörden Initiativen gestartet und nehmen Buchungsportale ins Visier: Das Bundeskartellamt untersucht die Praktiken von Vergleichsportalen – auch aus der Reisebranche – und die britische Competition and Market Authority nimmt explizit das Ranking der Suchergebnisse, den Kaufdruck, die Rabattbehauptungen und etwaige versteckte Gebühren von Hotelbuchungsportalen unter die Lupe. Markus Luthe vom Hotelverband beleuchtet die Initiativen in einem Blogpost.

Heute debattiert der Nationalrat in der Schweiz über Booking.com. Damit sollen „Knebelverträge“ verboten werden, welche Internet-Buchungsportale mit Hotels abschließen, schreibt Blick.ch. In Deutschland habe Markus Luthe vom Hotelverband das Portal in die Knie gezwungen. Er rate der Schweiz: „Unbedingt nachziehen!“

Das muntere AdWords-Wettbieten der OTAs auf die eigentlich geschützten Markennamen der „lieben Hotelpartner“ habe das ungebremste Wachstum der Portale überhaupt erst ermöglicht und ein partnerschaftliches Verhältnis zur Hotellerie massiv belastet, sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer vom Hotelverband Deutschland (IHA). Die Monopolisierung der Vertriebswege scheint Google nun noch weiter zu befördern.

„Die Bestpreisklauseln der Hotelbuchungsportale schaden dem Wettbewerb – und damit auch dem Verbraucher“, sagt Markus Luthe vom Hotelverband in der Mittelbayerischen Zeitung. So wichtig externe Mittler beim Hotelzimmervertrieb auch geworden seien: Für die Hotellerie habe die Hoheit über das eigene Produkt, die eigenen Konditionen und die eigenen Preise absolute Priorität.

Da hat Markus Luthe gerade noch über den Fun-Faktor der Digitalisierung in der Hotellerie geblogt, da erhebt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prompt mahnend den digitalen Zeigefinger. In einem Interview mit der Bild-Zeitung warnt BSI-Präsident Arne Schönbohm davor, dass Smart-TV-Geräte Hotelgäste ausspähen könnten (hoga um acht

Markus Luthe im digitalen Hotel: Hotelverbandschef Markus Luthe verbrachte eine Nacht in einem Hotel auf einem Campus im westfälischen Ahaus auf dem, laut Zitat der Homepage, „die digitale Revolution schon durch“ sei. Luthe, selbst recht technikbegeistert, hat den Besuch in dem Hotel nicht bereut und berichtet von einem in vielerlei Hinsicht außergewöhnlichen Haus nahe der niederländischen Grenze – nicht als Hotelkritiker oder Sternedeuter, sondern als Digitalscout.

Im vergangenen Jahr wurde aufgedeckt, dass zahlreiche Hotels mit abgelaufenen oder selbst vergebenen Sternen werben. Um die Interessen klassifizierter Betriebe zu wahren und ihre Markenrechte zu schützen, legte der Hotelverband ein Maßnahmenpaket auf, das laut Hauptgeschäftsführer Markus Luthe nun erste Erfolge zeigt.

Seit Jahren behaupten die Online-Buchungsportale, (enge oder weite) Ratenparitätsklauseln in den Hotelverträgen seien notwendig, um ihre notorisch illoyalen Vertragspartner vom andernfalls sofort einsetzenden massenhaften Trittbrettfahren abzuhalten. Die Hoteliers würden ansonsten die Angebote ihrer Vertriebspartner vorsätzlich und massenhaft preislich unterlaufen und die vermeintlich hohen partnerspezifischen Marketingausgaben der Portale wären verlorene Investitionen. Diese Behauptung sei nicht nur eine intellektuelle Zumutung, sie sei schlichtweg auch nicht belegbar, schreibt Hotelverbandschef Markus Luthe jetzt in einem Blog-Beitrag.

Auch in diesem Jahr setzt Markus Luthe seine kleine „Tradition“ der Jahre 2014, 2015 und 2016 fort, die besten Aprilscherze mit Branchenbezug gebührend zu würdigen. Damit will der Hotelverbandschef auch zum Artenschutz beitragen, denn schließlich mutiert der gepflegte Aprilscherz in Zeiten wie diesen zu einer bedrohten Spezies, wenn man ganzjährig zwischen Fakenews und Realsatire kaum noch zu unterscheiden vermag.

Seit Mittwoch vergangener Woche steht die Rechtsfigur der „notwendigen Nebenabrede“ im Raum – genauer gesagt: quer vor der Hotelrezeption. Dahin gestellt hat sie der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf. Verblüfft waren alle Prozessbeteiligten, als der Vorsitzende Richter mitteilte, dass man in Betracht ziehen könne, den prinzipiell illoyalen Hotelpartnern die enge Ratenparität als zumutbare Loyalitätspflicht seitens Booking aufzuerlegen. Für die Hotellerie hat Markus Luthe dagegen argumentiert und kommentiert den Stand des Verfahrens in seinem Blog.

Podcast mit Markus Luthe zur Hotel-Distribution

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