Diplom-Volkswirt Markus Luthe ist seit 2005 Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Neben seinen Aufgaben im Lobbying und Networking ist er im Branchenverband der Hotellerie in Deutschland insbesondere für die Bereiche Qualität, Digitalisierung und Distribution zuständig. Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeichnet er seit Einführung der Deutschen Hotelklassifizierung im Jahr 1996 u.a. für die Hotelsterne und seit der Gründung im Jahr 2009 auch für die europäische Hotelstars Union verantwortlich, deren Vize-Präsident er ist. Im Jahr 2010 wurde Luthe erstmals in das Executive Committee von HOTREC Hospitality Europe gewählt, dem er seitdem angehört. Dort ist er als Vorsitzender Distribution Working Group erster Ansprechpartner seiner europäischen Kolleginnen und Kollegen in allen Vertriebsfragen.
Anlässlich der erst zweiten Generalversammlung nach Gründung der Hotelstars Union als internationale Non-Profit-Organisation nach belgischem Recht (AISBL) Anfang 2021 wählten die Mitglieder den bisherigen Vize-Präsidenten Markus Luthe (Deutschland) zum Nachfolger des nach vier erfolgreichen Amtsjahren ausscheidenden Präsidenten Jens Zimmer Christensen (Dänemark).
Im August haben die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 14,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag berichtete. Markus Luthe vom Hotelverband sieht eine «dramatische Insolvenzwelle» auf die Branche zurollen.
Der Hotelverband lässt in einem Musterverfahren klären, ob sich ein deutsches Hotel gegen missbräuchliches Marktverhalten von Booking.com vor einem deutschen Gericht wehren kann. Der Generalanwalt des EuGH hat nun eindeutig Position bezogen.
Der SPD-Politiker Lauterbach will seine Übernachtungen in Hotels auf ein Minimum beschränken. In einem Tweet zitiert er eine Studie, die von einer hohen Viruslast in Hotelzimmern berichtet, in denen mit Corona Infizierte in Quarantäne waren. Die Hotelzimmer waren nicht gereinigt. Lauterbach wird aus der Hotellerie scharf kritisiert.
Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Wirksamkeit eines Beschlusses mit großer Tragweite für die Hotellerie vorerst kassiert. Das Oberlandesgereicht in Düsseldorf hatte 2019 die engen Ratenparitätsklauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismäßig erklärt. Dagegen hatte das Bundeskartellamt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH hat die Rechtsbeschwerde nun zugelassen.
Die aktuelle, zweijährliche HOTREC-Studie über den europäischen Hotelvertriebsmarkt zeigt, dass die Dominanz der Online-Buchungsportale (OTAs) Booking.com und Expedia seit 2013 stetig zunimmt, während der Anteil der Direktbuchungen kontinuierlich abnimmt.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Google ab sofort in Deutschland gelegene Hotels nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn dem eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt.
Mit „Total Revenue im Hotel“ erscheint die dritte, komplett überarbeitete und erweiterte Auflage des ersten deutsch-sprachigen Revenue Management Buches. Die Autorinnen Barbara Goerlich und Bianca Spalteholz machen erneut Appetit auf Gewinnmaximierung im Hotel.
Mit der Platform-to-Business (P2B) Regulierung ist eine neue EU-Gesetzgebung in Kraft getreten, die laut Hotrec von Hotels und Restaurants in Europa begrüßt wird. Sie stelle einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen dar.
Mit Beginn der Sommerferiensaison unter ungewöhnlichen und schwierigen Umständen in ganz Europa ermutigt HOTREC Touristen und Reisende dazu, ihre Unterkunftsbuchungen direkt beim Hotel vorzunehmen.
Das Kartellamt hat von Online-Portalen ein schärferes Vorgehen gegen Fake-Bewertungen gefordert. «Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen», sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.