Politik

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Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Ein Gutachten von Professorin Dr. Isabelle Häner von der Universität Zürich und Dr. Livio Bundi zeigt laut GastroSuisse auf, dass der Bundesrat bei der Verordnung der Corona-Maßnahmen eine rechtswidrige Entscheidungsfindung vornimmt.

Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach verbindlichen Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin beschlossen. Auch das Gastgewerbe ist betroffen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Alle Unternehmen in Deutschland sollen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten müssen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. So will es heute die Bundesregierung beschließen. Eine tatsächliche Testpflicht lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Für viele Schüler ist es längst normal, jetzt sollen auch Beschäftigte einfacher an einen Corona-Test kommen - bezahlt von der Firma. Die Wirtschaft ist nicht begeistert. Wissenschaftler dagegen würden gern noch weiter gehen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ein Aschaffenburger Gastwirt kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg wieder Alkohol am Mainufer ausschenken. Das Gericht gab der Klage des Gastwirts am Montag Recht, weil die Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg zu unbestimmt sei.

Die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband problematisch. Einige der geplanten Neuregelungen seien nicht nachvollziehbar und rechtlich fragwürdig.

Unternehmen sollen ihren Beschäftigten Corona-Tests anbieten müssen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. Wer viel Kundenkontakt habe oder mit Lebensmitteln arbeite, solle Anspruch auf zwei Tests haben, so der «Spiegel».

«Wer sich zum Kaffee in der Fußgängerzone trifft, muss niemanden in sein Wohnzimmer einladen»: Mit deutlichen Worten wenden sich Experten für Aerosole - also die Luftgemische, in denen auch das Coronavirus schwebt - an Politiker. Sie haben einen klaren Appell.