Mit klaren Forderungen startet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in die entscheidende Phase vor der Bundestagswahl. Ein Weiter so dürfe es nicht geben, sagt Präsident Guido Zöllick, der eine konsequente Neuausrichtung der Politik fordert.
Ein Kaffee zum Mitnehmen, ein Döner auf die Hand: Für Einweg-Verpackungen verlangt die Stadt Tübingen von Verkäufern eine Steuer. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die umstrittene Abgabe ist verfassungsgemäß. Andere Kommunen wollen die Steuer auch einführen. Die Branche setzt auf Überzeugung statt Steuern.
Wer Essen und Trinken «To-go» verkauft, zahlt in Tübingen auf Einweg-Verpackungen eine Steuer. Das ist verfassungsgemäß, sagt das Bundesverfassungsgericht. Ob andere folgen, wird sich noch zeigen.
Wer Einweg-Kaffeebecher, -Pommesschalen oder -Strohhalme verkauft, zahlt in Tübingen dafür eine Steuer. Die Stadt ist damit Vorreiter. Ob andere nachziehen, hängt auch an einem Urteil aus Karlsruhe.
8,50 Euro – wer weniger zahlt, hat im Saarländischen Landtag künftig keine Chance mehr. So schreibt es das dortige Tariftreuegesetz vor, das in dieser Woche in die erste Runde geht. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hatte zuvor auf einen einzelnen Zulieferer aufmerksam gemacht, der sich einer Tarifbindung und der Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft entziehen würde. Eine erste Frist zur Stellungnahme ließ der Unternehmer jedoch verstreichen.
Arbeitgeber können Angestellten auf Dienstreise steuerfreie Tagespauschalen zahlen. Je nach Dauer der Reise acht, zwölf oder 24 Euro. Doch nach Angaben der CDU-Fraktion könnte damit bald Schluss sein, der acht Euro-Satz soll demnächst gestrichen werden. Einen Zeitpunkt, wann das überarbeitete Reisekostenrecht in Kraft treten soll, nannte der stellvertretende Vorsitzende Michael Meister jedoch nicht.
Philipp Rösler darf sich freuen – Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, habe sich der Wissenschaftliche Beirat gegen eine Ausweitung der bisherigen Branchen-Mindestlöhne zu flächendeckenden Lohnuntergrenzen ausgesprochen. Der Beirat warnte zudem davor, dass ein eingeführter Mindestlohn zum Spielball politischer Interessen werden könne.
Am 1. September ist es soweit: Von diesem Tag an müssen die Bundesländer schwere Hygiene-Verstöße der Lebensmittelbranche veröffentlichen. Doch da weder Dauer noch Art der Veröffentlichung im Gesetz geregelt sind, haben sich die unterschiedlichsten Varianten herausgebildet. So wird etwa Baden-Württemberg die Hygiene-Sünder für ein ganzes Jahr im Internet zur Schau stellen, das Saarland jedoch nur für drei Monate. Nordrhein-Westfalen und Hessen haben sich hingegen noch gar nicht entschieden.
Datenschützer in Bund und Ländern laufen Sturm gegen die Meldepflicht. Die im neuen Meldegesetz vorgesehene Regelung sei eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung, sagte der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt gegenüber der Deutschen Presseagentur. Es wird jedoch erwartet, dass der Bundesrat das Gesetz noch im September stoppt und ein Vermittlungsausschuss Korrekturen vornehmen wird.
Der Tourismus im Freistaat boomt, der Tourismusverband München-Oberbayern steht vor der Pleite. Wegen eventuellen finanziellen Unregelmäßigkeiten hatte das Wirtschaftsministerium bereits einen Förderstopp gegen den Verband verhängt. Jetzt soll ein Loch von 250.000 Euro in der Kasse klaffen.
Ilse Aigner ist begeistert: Mit dem neuen Informationsgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, wird alles transparenter. Zumindest stellt es sich die Ministerin so vor. Doch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch sieht das erwartungsgemäß anders.
Die Bundesregierung plant, gegen die Spielsucht vorzugehen. Spieler sollen laut eines Gesetzentwurfes nur noch mit einer zuvor aufgeladenen Karte, die obendrein mit einem Limit versehen ist, ihr Glück versuchen dürfen.