2G oder 3G? Was in welchem Bundesland gilt

| Politik Politik

Immer mehr Bundesländer für das 2G-Modell als Option oder verpflichtend ab bestimmen Warnstufen ein. Eine wöchentlich aktualisierte Infografik zeigt auf einen Blick welche Regelungen wo gelten und dass die Beschlusslage weiterhin einem Flickenteppich gleicht

In, Sachsen-Anhalt, Hessen und Berlin ist der Übergang vom 3G-Prinzip zum sogenannten 2G-Optionsmodell bereits beschlossen worden. Sachsen und Niedersachsen haben gleichlautende Maßnahmen angekündigt. In Rheinland-Pfalz gilt seit letzter Woche ein 2G Plus-Modell, wodurch die Anzahl nicht geimpfter oder genesener – aber getesteter – Personen in Innenräumen begrenzt wird. Andere Bundesländer prüfen einen Wechsel von 3G auf 2G noch oder haben einen solchen Schritt für den Moment ausgeschlossen.

Um Gastronomen, Clubbesitzern, Veranstaltern und Gästen einen Überblick über die geltenden Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern zu verschaffen, integriert ETL ADHOGA die jeweilige Beschlusslage in ihre exklusive und wöchentlich aktualisierte Infografik. Ob 2G, 2G Plus, 3G oder ein ganz anderes Modell – mit der frei verfügbaren Infografik von ETL ADHOGA bleibt der „Flickenteppich an Maßnahmen“ (ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl) übersichtlich.

Bereits seit dem 28. August setzt die Hansestadt Hamburg das 2G-Optionsmodell. Demnach können Veranstalter und Gastronomen den Zugang zu ihren Räumlichkeiten lediglich Geimpften und Genesenen Personen gestatten. Dafür fallen Corona-Beschränkungen wie die Maskenpflicht, begrenzte Personenkontingente und eingeschränkte Öffnungszeiten weg. Erleichterungen, die nun auch für Gastro-Betriebe in weiteren Bundesländern in Kraft treten. Viele Restaurant-, Bar- und Clubbesitzer hoffen zudem, durch das 2G-Optionsmodell einen erneuten Lockdown für die gebeutelte Branche vermeiden zu können. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spitzengremium bekräftigt Forderung nach einheitlich 7% Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.