3G-Regel fällt in Mecklenburg-Vorpommern fast überall ab Gründonnerstag

| Politik Politik

Angesichts sinkender Corona-Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern werden die Schutzmaßnahmen von diesem Donnerstag an deutlich gelockert. Dann gelten fast überall in Innenräumen nur noch Masken- und Abstandspflicht. Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) wird weitgehend abgeschafft, wie das Kabinett in Schwerin am Dienstag beschloss. Ausnahmen sind Pflegeheime und Krankenhäuser, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) sagte. Dort bleibe es bei 3G. In Clubs und Diskotheken gilt weiterhin 2G plus.

Sonst aber haben Ungeimpfte und Nichtgenesene wieder überall ungetestet Zutritt - in Restaurants und Gaststätten, in Fitnessstudios und beim Friseur, in Kinos, Museen und Theatern, bei Messen und Veranstaltungen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) schränkte allerdings ein, dass Touristen, die nicht geimpft oder genesen sind, weiterhin bei der Anreise im Hotel einen Negativ-Test vorlegen müssen.

Der Wegfall von 3G war für Gaststätten bereits am Dienstag vergangener Woche zu Gründonnerstag beschlossen worden. Da die Zahl der Corona-Infektionen und auch die Patientenzahlen in den Krankenhäusern sowie auf den Intensivstationen weiter gesunken seien, könne man diese Lockerung auf weitere Bereiche ausdehnen, erklärte Schwesig. Die Pflicht zum Corona-Test bei der Touristen-Anreise hält sie nicht für eine große Beeinträchtigung des Ostergeschäfts. Die Branche erwarte 300 000 Gäste in Mecklenburg-Vorpommern, das entspreche einer Auslastung von 75 Prozent.

Der Landtag hatte das Bundesland am 24. März flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt. Dies ermöglichte es der Landesregierung, die bis dahin geltenden Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Die Hotspot-Regelung gilt zunächst bis zum 27. April. Der Bioinformatiker Lars Kaderali sagte in Schwerin, er rechne mit einer weiteren Entspannung der Lage, obgleich sich der Rückgang nach Ostern vorübergehend verlangsamen könn. Im Herbst sei dann allerdings mit einer neuen Welle zu rechnen.

Nach den Worten von Gesundheitsministerin Drese wird ab Donnerstag ein 2G-Plus-Optionsmodell für Tanzveranstaltungen eingeführt. In den anderen Bereichen, in denen 3G jetzt falle, könnten die Anbieter auch 2G nutzen - einschließlich der Prostitution. «Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden», erläuterte sie.

Drese appellierte mit Blick auf Ostern und die damit verbundenen Reisen, sich vor Besuchen von Verwandten und Freunden freiwillig zu testen. «Vorsicht und Rücksichtnahme schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die Gefahr von Ansteckungen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.