9-Euro-Tickets beschlossen - Bundesrat stimmt Finanzierung zu

| Politik Politik

Die geplanten 9-Euro-Monatstickets für Busse und Bahnen im Sommer können kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Finanzierungsgesetz für die Sonderaktion zu, die ab 1. Juni für drei Monate starten soll. Damit kann auch der bundesweite Ticket-Verkauf bei der Bahn und anderen Anbietern wie angekündigt an diesem Montag beginnen. Mancherorts läuft er schon.

Die Billigtickets sind Teil der Entlastungspakete der Ampel-Koalition wegen der stark gestiegenen Energiepreise. Zugleich sollen sie eine große Schnupperaktion sein, um mehr Fahrgäste anzulocken und zum Umsteigen vom Auto zu ermuntern. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sprach von einer Chance für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und klimafreundliche Mobilität.

Die Sondertickets sollen im Juni, Juli und August bundesweit Fahrten im Nah- und Regionalverkehr ermöglichen - für jeweils 9 Euro im Monat, also viel günstiger als normale Monatskarten. Laut dem jetzt beschlossenen Gesetz stellt der Bund den Ländern unter anderem 2,5 Milliarden Euro bereit, um Einnahmeausfälle der Verkehrsanbieter auszugleichen. Von den Ländern hatte es zuvor mehrfach Forderungen nach generell mehr Geld für den ÖPNV gegeben.

Bahn- und Busbetreiber und die Verkehrsverbünde stellen sich auf einen größeren Andrang von Fahrgästen ein - gerechnet wird vor allem an Wochenenden mit vollen Zügen zu Ausflugszielen.

Zugleich plant die Koalition für den Aktionszeitraum von Juni bis Ende August aber auch eine deutliche finanzielle Entlastung beim Tanken durch eine Senkung der Energiesteuer für Benzin und Diesel. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.