Ab Donnerstag 2G plus in vielen Restaurants und Hotels in Mecklenburg-Vorpommern

| Politik Politik

Ab Donnerstag haben in Mecklenburg-Vorpommern nur noch Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test Zugang zu vielen Freizeitbereichen. Diese sogenannten 2G-plus-Regeln greifen, weil die maßgebliche Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz landesweit auch am Mittwoch über dem Schwellenwert von 6,0 lag, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) mitteilte. Die Zahl gibt an, wie viele Menschen je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen mit Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert worden sind.

Die 2G-plus-Regel gilt ab Donnerstag landesweit für den Zutritt etwa zu Restaurants, Hotels, Schwimmbädern, Kinos oder Theatern. Gleiches gilt auch für den Besuch von Kosmetik- oder Tattoostudios.

2G plus gilt auch im Erwachsenensport im Amateurbereich für Zuschauer und Sportler und im Profibereich für Zuschauer. Tanzveranstaltungen in Clubs und Discos sind verboten. Zudem gilt für Weihnachtsmärkte grundsätzlich die 2G-Regel, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber ohne zusätzliche Testerfordernisse.

2G plus in ganz Mecklenburg-Vorpommern - das sind die Regeln

Es hatte sich angekündigt - seit Donnerstag gilt im Nordosten in Teilen des öffentlichen Lebens für Innenbereiche die sogenannte 2G-plus-Regel - also abgesehen von Ausnahmen nur Zutritt für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem negativem Corona-Test.

Hier gilt die 2G-plus-Regel: Für den Restaurantbesuch, auf Messen, bei Feiern außerhalb der eigenen vier Wände, beim Besuch von Kinos, Theatern, Konzerten, Museen - aber auch in Schwimmbädern oder Fitnessstudios. Außerdem gilt 2G plus für sogenannte körpernahe Dienstleistungen, also den Besuch von Kosmetik- oder Tattoostudios. Der Friseurbesuch ist ausgenommen. Für diesen gilt 3G - also Zutritt für Geimpfte, Genesene oder Menschen mit negativem Corona-Test.

Auch in Hotels oder Ferienwohnungen gilt 2G plus mit Ausnahme von zwingend erforderlichen Aufenthalten, die beruflich oder medizinisch bedingt sind. Beim Erwachsenensport gilt im Amateurbereich 2G plus für Zuschauer und Sportler und im Profibereich für Zuschauer. Auch für den Stadionbesuch gilt die Regelung.

Diese Regeln gelten außerdem: Für Weihnachtsmärkte gilt grundsätzlich die 2G-Regel, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber ohne zusätzliche Testerfordernisse. Tanzveranstaltungen in Clubs und Discos sind verboten. Außerdem gelten Teilnehmerbegrenzungen auf 50 Prozent der Kapazität bei Veranstaltungen in Innen- und auch Außenbereichen, etwa in Fußballstadien.

Diese Ausnahmen gibt es: Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren. Ältere Kinder bis elf Jahren müssen einen negativen Test vorlegen. Ausgenommen sind noch bis Jahresende auch Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und Schwangere - auch diese Gruppen müssen aber einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Ausnahmen gelten auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Mögliche Verschärfungen: Die Maßnahmen entsprechen der Warnstufe Orange. Für Rot - die höchste Stufe der landeseigenen Corona-Stufenkarte - sind Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Menschen vorgesehen. Außerdem soll dann in Teilen des Handels 2G gelten - also nur Zugang für Geimpfte und Genesene. Für Weihnachtsmärkte soll dann 2G plus greifen.

Landesweit würden diese Maßnahmen greifen, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 9,0 liegt. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen mit Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert worden sind. Für das Land lag er am Mittwoch bei 8,6.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten die Verschärfungen gemäß Warnstufe Rot bereits seit Donnerstag, wie der Landkreis am Mittwochabend ankündigte. Der Landkreis befand sich zuletzt drei Tage in Folge im roten Bereich. Je nach regionaler Stufe können in Landkreisen schärfere Regeln als auf Landesebene gelten, jedoch nicht lockerere. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei der Deutschen Bahn drohen im kommenden Jahr mehrtägige Streiks mit Tausenden Zugausfällen. Die Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL haben per Urabstimmung den Weg für unbefristete Arbeitskämpfe freigemacht, wie GDL-Chef Claus Weselsky am Dienstag mitteilte.

In den Tarifverhandlungen der Brandenburger Hotels und Gaststätten haben sich die Parteien schnell auf einen Lohnzuwachs für die Beschäftigten geeinigt. Doch der Dehoga rechnet im kommenden Jahr mit zahlreichen Pleiten.

Auf den 184 Seiten des schwarz-roten Koalitionsvertrages bekennt sich die neue Landesregierung in Hessen zur Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus. Dies gebe den hessischen Betrieben wieder etwas mehr Zuversicht, kommentiert der Dehoga.

Sie liefern Essen und Lebensmittel, Pakete oder fahren Menschen durch die Stadt: Aber wann sind Mitarbeiter von Onlineplattformen noch selbstständig und wann Angestellte? Darüber gibt es oft Streit. Ein neues EU-Gesetz könnte Millionen betreffen und mehr Klarheit bringen.

Nach tagelangen Verhandlungen haben die Spitzen der Ampel-Koalition eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Vieles wird teurer werden, mancher Zuschuss des Staates gekürzt oder gestrichen. Die reduzierte Gastro-Mehrwertsteuer fand keine Erwähnung und dürfte damit Ende des Jahres Geschichte sein.

Die Spitzen der Ampel-Koalition streben offenbar eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge an. Die Luftverkehrswirtschaft zeigte sich wenig begeistert davon: Die staatlichen Standortkosten seien bereits jetzt die höchsten im europäischen Vergleich.

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen die Ursprungsländer eines Honigs nach dem Willen des Europaparlaments künftig auf dem Etikett nachlesen können. Für ein Verbot von irreführenden Aufschriften auf Fruchtsäften gab es hingegen keine Mehrheit.

Im Tarifstreit bei der Deutschen Bahn hält die Lokführergewerkschaft GDL ihre Streikdrohung aufrecht. «Ab dem 8. Januar sollte man mit längeren Arbeitskämpfen rechnen», sagte der Vorsitzende Claus Weselsky der «Augsburger Allgemeinen».

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.