Antrag auf Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe gestellt

| Politik Politik

Wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) mitteilt, haben das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am 6. März 2019 den Antrag auf Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt. Auf Initiative des Dehoga haben sich die Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften auf Eckwerte zur inhaltlichen Modernisierung und teilweise Umstrukturierung der Ausbildung in Gastronomie und Hotellerie verständigt. 

„Wir wollen im Rahmen des bewährten dualen Ausbildungssystems eine zukunftsfähige Ausbildung für Deutschlands Gastgebernachwuchs“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Dehoga Bundesverbandes. „Uns geht es darum, die Ausbildung für die jungen Menschen wie für die Betriebe noch reizvoller und interessanter, noch arbeitsmarktnäher und passgenauer zu gestalten.“ Der Vorsitzende des Dehoga Bundesausschusses für Berufsbildung Hans Schneider ergänzt: „Seit 2014 arbeiten wir im Dialog mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und gemeinsam mit Experten aus der Branche und den Industrie- und Handelskammern an diesem Mammutprojekt. Mit der Antragstellung für ein offizielles Neuordnungsverfahren haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht.“ Im nächsten Schritt muss das Bundeswirtschaftsministerium nun zu einem so genannten Antragsgespräch einladen. 

„Mehr denn je zählen heute Qualität, Attraktivität und Aktualität der Ausbildung“, macht Dehoga-Präsident Zöllick deutlich. „In einem immer differenzierter, anspruchsvoller und digitaler werdenden Arbeitsumfeld muss bereits die Ausbildung strukturelle, wirtschaftliche und organisatorische Veränderungen in der Branche und in den Betrieben praxisgerecht abbilden.“ Die bestehenden Ausbildungsordnungen seien von 1998. Seitdem habe sich in der Branche und im Land vieles verändert. Auch gesellschaftliche Entwicklungen wie die fortschreitende digitale Vernetzung, sich wandelnde Ernährungsgewohnheiten und Gästeerwartungen sowie neue gesetzliche Vorgaben erforderten eine Aktualisierung der Ausbildungsinhalte.

Neue Perspektiven durch zeitgemäße Inhalte und Strukturen

In diesem Sinne gelte es, die Ausbildungsrahmenpläne für die Betriebe und die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen zu überarbeiten. Nach den Vorstellungen der Sozialpartner Dehoga und NGG sollen im Hotelfach die Kompetenzen in den Bereichen Buchungssysteme, Bewertungsportale, Revenue Management und Vertrieb stark ausgebaut werden. Der bisherige Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau soll zu einem/r „Kaufmann/-frau für Hotel-management“ mit stärkerer strategischer Ausrichtung weiterentwickelt werden und so eine attraktive Alternative zum Hochschulstudium darstellen.

Im Restaurantfach geht es darum, den Kompetenzen zu Produkten, zum Verkauf und zum Veranstaltungsmanagement eine höhere Gewichtung zu geben. Der Fachmann/die Fachfrau für Systemgastronomie wird insbesondere mit Blick auf Digitalisierung und Interkulturalität modernisiert.

Bei den Köchen sollten Kalkulation und Kostenkontrolle eine noch größere Rolle spielen ebenso wie moderne Küchentechnik, neue Anforderungen im Verbraucherschutz und sich wandelnde kulinarische Vorlieben der Gäste. Um die Vermittlung von Basiskenntnissen in diesem weiterhin handwerklich geprägten Beruf zu unterstützen, werden Mindestinhalte insbesondere in den Bereichen Arbeitstechniken und Garverfahren detaillierter formuliert und konkretisiert.

Mit Blick auf die wachsende Bedeutung kommunikativer Kompetenzen gehören zum Eckwerte-Entwurf auch neue, eigene Berufsbildpositionen für „Digitalisierung und Kommunikation“ sowie „Anleitung und Führung von Mitarbeitern“ in allen dreijährigen Berufen.

Besonders wichtig war es dem Dehoga, im Bereich der zweijährigen Ausbildung bessere Chancen für praktisch begabte Jugendliche, zum Beispiel auch für Auszubildende mit Migrationshintergrund oder Geflüchtete, zu schaffen. So soll die bisherige „Fachkraft im Gastgewerbe“ in zwei Ausbildungsberufe aufgespalten werden: Die „Fachkraft für Hotellerie und Gastronomie“ mit den beiden Schwerpunkten Restaurantservice und Systemgastronomie deckt den Service-bereich ab, die neue „Fachkraft Küche“ den Küchenbereich. Die Ausbildungsordnung für die „Fachkraft Küche“ soll zunächst für fünf Jahre befristet gelten und evaluiert werden. Für beide Berufe soll es die Möglichkeit einer Anrechnung auf die entsprechenden dreijährigen Berufe geben.

Von den Sozialpartnern angestrebt wird darüber hinaus eine so genannte „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet, dass der erste Teil der Prüfung etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit stattfindet, wie die bisherige Zwischenprüfung, der zweite am Ende. Neu daran ist, dass beide Ergebnisse in die Abschlussnote einfließen.

Dehoga setzt auf schnelles und erfolgreiches Fortführen des Verfahrens

Die Initiative für eine inhaltliche Modernisierung und teilweise Umstrukturierung der sechs bestehenden gastgewerblichen Ausbildungsinhalte sowie für einen zweijährigen Ausbildungsberuf in der Küche ging vom Dehoga aus. Nach breiter Diskussion mit Ausbildungsunternehmen, Berufsschulen und Berufsfachverbänden hatte der Verband bereits im Jahr 2014 ein erstes Konzept für eine Novellierung vorgelegt. Seitdem wurde intensiv an Kompromissen zu strittigen Fragen und an Details gearbeitet.

Zöllick und Schneider wünschen sich nun eine schnelle und erfolgreiche Abstimmung der vorgelegten Pläne. „Wir hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium zeitnah das so genannte Antragsgespräch terminiert und die beteiligten Ministerien sowie die Bundesländer mitziehen.“ In die Zuständigkeit der Länder fällt es, parallel zur Erarbeitung der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans neue Rahmenlehrpläne festzulegen. Die Kultusministerkonferenz wurde laut DEHOGA bereits informiert.

Über die Details der Ausbildungsordnungen beraten Sachverständige, die von den Sozialpartnern berufen werden. Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickeln sie die Texte und stimmen diese zwischen allen Beteiligten ab bis zum Erlass einer Rechtsverordnung. „Wir freuen uns auf eine konstruktive Arbeit der Sachverständigen im Ordnungsverfahren“, so Schneider weiter. „Der Dehoga wird hierbei weiter einen engen Dialog mit den Berufsfachverbänden VKD und VSR sowie mit den Ausbildungsunternehmen suchen sowie die gute Zusammenarbeit mit den IHKs und den Berufsschulvertretern pflegen.“

Üblicherweise beträgt die Dauer von Ordnungsverfahren ab der Weisung an das BIBB etwa ein Jahr. Ein realistischer Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Verordnungen könnte danach August 2021 sein.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.

Der DEHOGA Bundesverband hielt zu Beginn der Woche seine Delegiertenversammlung in Berlin ab. Neben vielen weiteren Politkern sprach sich auch die Berliner Senatorin Franziska Giffey deutlich für den Erhalt der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie aus und kündigte weitere Aktivitäten im Bundesrat an.

Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Erklärtes Ziel der EU-Kommission war es, den Reisenden mehr Rechte einzuräumen. Dieser Anspruch spiegelt sich nun in dem vorgelegten ersten Papier wider, auch wenn es insgesamt nicht so drastisch ausfällt, wie von den Verbänden befürchtet.