Appell an Kanzlerkandidaten: Arbeitsfreien Sonntag schützen

| Politik Politik

Die Gewerkschaft Verdi und kirchliche Verbände haben an die Kanzlerkandidaten von Union, SPD und Grünen appelliert, den arbeitsfreien Sonntag zu schützen. In einem Brief an Armin Laschet (CDU), Olaf Scholz (SPD) und Annalena Baerbock (Grüne) kritisieren die in der «Allianz für den freien Sonntag» zusammengeschlossenen Organisationen, «Versuche von Lobbygruppen und Arbeitgeberverbänden, den Schutz des arbeitsfreien Sonntags aufzuweichen». Der Sonntag sei der letzte Tag der Woche, an dem die Beschäftigte darauf vertrauen könnten, Zeit für sich selbst und ihre Familien zu haben.

In dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird auf die Forderung des Handelsverbands Deutschland (HDE) nach einer generellen Öffnung des Einzelhandels an den Sonntagen bis zum Jahresende verwiesen. Damit würde den Händlern die Chance gegeben, wenigstens einen Teil des durch die Corona-Pandemie entgangenen Umsatzes nachzuholen, hatte der HDE argumentiert.

Mit Blick auf die Bundestagswahl forderte der HDE eine «Enttabuisierung» des Themas Sonntagsöffnung. Einkaufen sei genauso Teil der Freizeitgestaltung wie der Restaurant- oder Museumsbesuch, hatte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth gesagt. Es sei «höchste Zeit, diese systematische Benachteiligung der Händler zu beenden».

Durch Sonntagsöffnungen würden lediglich Umsätze von der Woche auf das Wochenende verschoben, hält die Allianz dem entgegen. Da Sonntagsöffnungen höhere Kosten verursachten, werde zudem «der in der Branche bereits laufende Verdrängungs- und Vernichtungswettbewerb angeheizt». Dass es bestimmt Berufe gebe, in denen die Sonntagsruhe nicht einzuhalten sei, werde von der Allianz nicht bestritten, heißt es in den Brief. «Jede Ausweitung darüber hinaus ist nicht nötig und wird von uns abgelehnt.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.