Die Übergangsregelung für in der Corona-Krise geplatzte Pauschalreisen hat die letzte Hürde genommen. Einen Tag nach dem Bundestag (Tageskarte berichtete) stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Neuerungen zu. Demnach können Reiseveranstalter ihren Kunden einen Gutschein anbieten. Diese können aber auch auf einer Rückzahlung ihres Geldes beharren.
Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht war am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert. Verbraucher, die ihre Pauschalreise vor dem 8. März gebucht haben, können freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen. (dpa)