Baden-Württemberg: Anträge auf Corona-Hilfe für Hotels und Gastro ab Mittwoch möglich

| Politik Politik

Zusätzlich zu Bundesmitteln hat das Land Baden-Württemberg eine  gezielte «Stabilisierungshilfe» für die Hotels und Restaurants aufgelegt. Am Montag (13.30 Uhr) informieren Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismus-Minister Guido Wolf (beide CDU) über Start und Umsetzung der Hilfen. Ab Mittwoch soll die Antragsstellung möglich sein. (Tageskarte berichtete)

Die Tourismus- und Gastronomiebetriebe im Land dürfen wieder öffnen - doch die verlorenen Einnahmen wegen der Corona-Krise können sie nicht mehr aufholen. Weil viele Unternehmen weiter um ihre Existenz bangen, hat das Land eine gezielte «Stabilisierungshilfe» für die Branche aufgelegt. Am Montag (13.30 Uhr) informieren Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismus-Minister Guido Wolf (beide CDU) über Start und Umsetzung der Hilfen. Ab Mittwoch soll die Antragsstellung möglich sein.

Geplant wird mit einem Budget von 330 Millionen Euro. Das Paket sieht vor, dass betroffene Betriebe im Anschluss an die bisherige Corona-Soforthilfe einmalig weitere 3000 Euro sowie 2000 Euro für jeden in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter beantragen können.

Laut Umfrage des baden-württembergischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) von Anfang Juni sind die Umsätze allein bei den Hotels seit Beginn der Corona-Krise um 83 Prozent eingebrochen. Aufs gesamte Jahr 2020 bezogen rechnen die Betriebe demnach mit einem Umsatzrückgang von fast zwei Dritteln.

DEHOGA begrüßt Stabilisierungshilfe für das Gastgewerbe im Land

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg begrüßt die Stabilisierungshilfe des Landes für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg: „Dieses Programm wird vielen mittelständischen Betrieben des Gastgewerbes im Land helfen. Wir sind der Landesregierung und insbesondere den beteiligten Ministerien außerordentlich dankbar, denn die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen des Gastgewerbes ist nach wie vor sehr schwierig. Viele Betriebe können unter den aktuellen Bedingungen noch nicht kostendeckend arbeiten“, betont der DEHOGA-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. „Die Stabilisierungshilfe Corona für das Gastgewerbe ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Überwindung der aktuellen Notlage und ein starkes, positives Signal an unsere Branche. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass die Betriebe des Gastgewerbes durch die behördlich angeordneten Schließungen von Beginn an besonders hart von der Corona-Krise betroffen waren“, erklärt der Verbandsvorsitzende. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.