Baden-Württemberg: Corona-Alarmstufe schon Ende der Woche? – dann 2G im Restaurant

| Politik Politik

Das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium rechnet schon in Kürze mit der Ausrufung der Corona-Alarmstufe, die drastische Einschränkungen für viele ungeimpfte Menschen im Land nach sich ziehen würde. Mit Blick auf aktuelle Prognosen und Modellrechnungen der Universität Freiburg gehe man davon aus, dass möglicherweise schon Ende der Woche, «in jedem Fall» aber Mitte November die Alarmstufe ausgerufen werden könnte, teilte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag in Stuttgart auf Anfrage mit.

Derzeit gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Corona-Warnstufe, die für viele Ungeimpfte bereits zahlreiche Beschränkungen mit sich bringt. Sollte die Zahl der Corona-Intensivpatienten im Land nun sogar an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen auf über 390 steigen, wäre die Alarmstufe als nächste Eskalationsschwelle erreicht - dann würden noch härtere Maßnahmen ergriffen.

Die Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder den meisten öffentlichen Veranstaltungen vor. Viele ungeimpfte Menschen hätten dann in vielen Bereichen keine Möglichkeit mehr, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Ausnahmen würden unter anderem für Kinder und Schwangere sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gelten.

Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte, auch in Baden-Württemberg rolle die vierte Welle «mit voller Wucht», die Intensivstationen in den Krankenhäusern füllten sich rasant - «in aller erster Linie mit ungeimpften Patientinnen und Patienten, aber auch immer mehr Menschen über 60 Jahren mit Impfdurchbrüchen kommen ins Krankenhaus». Man sei «hochgradig alarmiert». Lucha erneuerte seine Forderung nach einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, allen voran im Pflegebereich. «Ich werde nicht müde werden, mich weiterhin bundesweit dafür stark zu machen.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.