Die baden-württembergischen Landesregierung fördert investitionsbereite Betriebe des Gastgewerbes mit insgesamt 20 Millionen Euro. Einzelne Unternehmen können Zuschüsse bis zu 200 000 Euro erhalten. Lobende Worte gibt es dafür vom DEHOGA.
Positiv hob der DEHOGA-Landesvorsitzende, Fritz Engelhardt die Maßnahmen der baden-württembergischen Landesregierung zur Förderung des Gastgewerbes im ländlichen Raum hervor. Mit der Aufstockung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) um insgesamt 20 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 unterstütze das Land gezielt investitionsbereite Betriebe der Gastgewerbes in den ELRFördergebieten und setze damit ein Zeichen gegen das Dorfgasthaussterben. Die Maßnahme komme zur richtigen Zeit: Nach Engelhardts Worten benötigen rund 4000 inhabergeführte Gasthäuser, Gasthöfe und Hotels in Baden-Württemberg in den nächsten fünf Jahren eine Nachfolgeregelung. In vielen dieser Unternehmen bestehe Investitionsbedarf. Engelhardt: „Es ist gut, dass das Land jetzt gezielt Gastronomen und Hoteliers im ländlichen Raum unterstützt, die investieren und ihren Betrieb zukunftssicher aufstellen wollen."