Bayern: Für eine Entwarnung noch zu früh

| Politik Politik

„Wir haben die Verabschiedung des Konjunkturpaketes auf Bundesebene sowie die zeitgleich einhergehenden Grenzöffnungen zum Anlass genommen, ein aktuelles Lagebild des bayerischen Gastgewerbes zu zeichnen“, erklärt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Allgemein stellt sich die Lage des bayerischen Gastgewerbes angesichts der Vielzahl an Betrieben, Betriebstypen und regionalen Besonderheiten sehr unterschiedlich dar. Inselkammer: „Insgesamt ist die Lage nach wie vor äußerst prekär, für eine Entwarnung ist es trotz des umfassenden Maßnahmen- und Konjunkturprogramms noch viel zu früh.“

In der Gastronomie werden nach dem Lockdown Speisebetriebe schrittweise wieder hochgefahren. „Nach Monaten ohne Umsatz aber weiterlaufenden Fixkosten, werden nun Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt, der Wareneinsatz hochgefahren, Betriebskosten steigen aufgrund der Auflagen auf ein höheres Niveau an, zudem müssen Überbrückungskredite getilgt werden“, erläutert Inselkammer, „all diese Kosten müssen gedeckt werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu generieren, was aber angesichts der hohen Auflagen und coronabedingten Beschränkungen sowie der Verunsicherung der Gäste in den seltensten Fällen gelingt.“

Massive Kapazitätseinbußen

So hat die Gastronomie durch das Abstandsgebot massive Kapazitätseinbußen, die es selbst bei Vollauslastung nur schwer ermöglichen, einen notwendigen Mindestumsatz zu erwirtschaften. „Der Überlebenskampf ist hier noch lange nicht gewonnen“, macht Inselkammer deutlich, dies läge vor allem am gestiegenen Personalaufwand. „Hier würde uns sehr helfen, wenn die Feststellung von Virologe Christian Drosten, dass im Freien die Abstände reduziert werden können, schnell umgesetzt werden würde“, stellt Inselkammer fest. Darüber hinaus sollte im Freien auf einen Mund-Nase-Schutz verzichtet oder, wie in Österreich und anderen Bundesländern, Face-Shields erlaubt werden.

Die DEHOGA Bayern-Präsidentin legt dar, dass das Verbot von Familienfeiern wie Hochzeiten und Veranstaltungen ein großes Problem ist. Auch kleinere Zusammenkünfte sind trotz Einhaltung der Hygieneregeln durch ein Verbot von Gruppenreservierungen nicht zulässig, besonders schmerzhaft sei dies bei Beerdigungen. Da das alles in anderen Ländern schon wieder möglich ist, führe es bei planbaren Feiern und Veranstaltungen zum Abwandern der Gäste. Hinzu käme eine spürbare Verunsicherung in der Bevölkerung. Obwohl Hygienekonzepte funktionieren und ein Restaurantbesuch sicher ist, sei eine Zurückhaltung seitens der Gäste v.a. beim Besuch der Innenbereiche von Gaststätten zu beobachten.

Im Stadt-Land-Vergleich schneiden Städte hinsichtlich der Nachfrage nicht besser ab. Hierfür sind mehrere Faktoren verantwortlich: Aufgrund der starken Nutzung von Homeoffice fehlt das Mittagsgeschäft, Tagungen, Messen und Kongresse finden noch nicht statt und zeitgleich fehlen ausländische Gäste und Touristen vollständig.

Bars und Clubs ohne Perspektive

Völlig ohne Perspektive auf einen Eröffnungstermin sind getränkegeprägte Betriebe, allen voran Bars, Clubs, Diskotheken und Festzeltbetriebe.

In der Hotellerie gibt es de facto zwar keine Belegungsgrenze, allerdings ist die Situation dennoch äußerst schwierig. Viele 4 und 5-Sterne Hotels können entscheidende Dienstleistungen wie beispielsweise Wellness- und Spabereiche mit Saunen und Indoorpools noch nicht nutzen. Nachdem Wellnessgäste und Familien mit Kindern sich ihr Urlaubsdomizil oftmals nach diesen Vorgaben aussuchen, weichen sie auf Österreich und andere Bundesländer aus. Stornierungen von bereits gebuchten Aufenthalten sind massiv feststellbar. Auch Tagungen sind nur äußerst eingeschränkt möglich, Veranstaltungen sowie Messen und Kongresse sind sogar verboten, was in besonderem Maße die Stadthotellerie zu spüren bekommt.

Auch vor diesem Hintergrund hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am Mittwoch ein ganzes Bündel an Maßnahmen beschlossen. „Das verabschiedete Konjunkturpaket ist ein wichtiges und gutes Signal an die Betriebe und die gesamte Branche“, erläutert Inselkammer, „viele Vorschläge werden auf den noch langen Weg zur Normalität und im Kampf um das wirtschaftliche Überleben helfen. Gerettet ist hierdurch jedoch noch keiner. Die Corona-Pandemie ist aus wirtschaftlicher Sicht noch lange nicht überstanden.“

Die Umsatzsteuersenkungen sind sehr hilfreich, da hierdurch der durch das Abstandsgebot verursachte geringere Umsatz zumindest in Teilen kompensiert werden kann. Deswegen wird es im Gastgewerbe keine Preissenkungen geben können. Die Überbrückungshilfen hätten größer ausfallen können, jetzt gilt es, sie zumindest schnell und unbürokratisch auf den Weg zu bringen. Für besonders betroffene Betriebe wie Clubs oder Diskotheken muss es ergänzende Programme auf bayerischer Ebene in Form von weiteren Finanzhilfen oder Konjunkturimpulsen geben, sollte sich die Lage nicht schnellstens normalisieren.

Tourismus braucht Vorlauf und Planbarkeit

Wie beim Lockdown kommt es auch beim Wiederhochfahren darauf an, entschlossen und schnell zu reagieren. Dies gilt insbesondere bei stetig sinkenden Infektionszahlen. Darüber hinaus braucht Tourismus Vorlauf und Planbarkeit. Es ist besser, Entscheidungen vier Wochen im Voraus zu treffen und diese im Notfall lieber wieder zurücknehmen, als zu kurzfristig zu agieren.

Inselkammer: „Die zunehmende Reisetätigkeit führt zu enormen Wettbewerbsverzerrungen und macht schärfere Auflagen fragwürdig: Wir befürworten ein vorsichtigeres Vorgehen und sind teilweise überrascht von dem Tempo Österreichs. Doch wenn unsere bayerische Bevölkerung nach Österreich und in andere Bundesländer reisen kann und dort mit geringsten Auflagen konfrontiert ist, dann ergeben unsere Beschränkungen wenig Sinn und schaden im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit. Zudem macht es die Maßnahmen unglaubwürdig.“

Neben ergänzenden Überbrückungshilfen und weiteren Konjunkturimpulsen wäre es für das Tourismusland Bayern enorm wichtig, jetzt eine Kampagne „Urlaub in Bayern“ für Städte und Urlaubsregionen aber auch für Restaurantbesuche zu starten. Zugleich könnten regelmäßige Testungen aller gastgewerblicher Mitarbeiter dazu beitragen, Bayern zum sichersten Reiseland werden zu lassen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.