Bayern und NRW: Corona-Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten

| Politik Politik

Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten unterliegen ab sofort in Bayern einer Corona-Testpflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise muss beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergebnis vorlegen, dies hat das bayerische Kabinett in München beschlossen. Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können aber auch Corona-Tests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf allerdings maximal 48 Stunden alt sein. Verstöße gegen die Testpflicht sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Dies kann nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bis zu 25.000 Euro betragen.

«Der Urlaub darf nicht zum Risiko werden. Die Sicherheit steht an erster Stelle. Dazu führt Bayern eine Testpflicht für Reiserückkehrer ein», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) laut Mitteilung. Söder befindet sich seit Montag wegen eines nachgewiesenen Corona-Falls in seinem Kabinett selbst in Quarantäne. «Reisen in Risikogebiete sollten am besten überhaupt nicht stattfinden. So bleiben alle besser geschützt», betonte er.

Nach einem Beschluss von Bund und Ländern gab es bisher keinen Automatismus für einen Corona-Test nach einer Einreise in die Bundesrepublik aus einem Risikogebiet. Das zuständige Gesundheitsamt konnte Rückkehrer aber innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dazu auffordern, ein negatives Testergebnis vorzulegen, oder, wenn Sie über ein solches Ergebnis nicht verfügten, einen Test zu machen.

In der Praxis bedeutet die Neuregelung, dass jeder, der aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreist, nun entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen muss. Dazu stehen Testzentren an den Flughäfen oder die kommunalen Zentren bereit. Inlandsreisende - auch aus Hotspots - fallen nicht unter die Regelung. «Personen, die der Testpflicht unterliegen, sollten sich frühzeitig um einen Termin bemühen», hieß es aus der Staatskanzlei. An den Autobahnen sollen zudem neue Hinweisschilder an die Verpflichtung erinnern.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem strengere Kontrollen im Grenzbereich und an Grenzübergängen der Hauptreiserouten - sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg - vor. Dies gelte besonders für direkte und indirekte Einreisen aus Großbritannien und Südafrika. Wegen einer neuen mutierten Variante des Coronavirus hat die Bundesregierung den Reiseverkehr aus Großbritannien und Südafrika derzeit aber ohnehin weitgehend verboten.

Darüber hinaus gilt für Einreisende aus Risikogebieten weiterhin eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine geeignete Unterkunft begeben und sich dort für zehn Tage isolieren. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.

Bestehende Ausnahmeregeln - etwa für Berufspendler, bleiben nach Angaben der Staatskanzlei weiter bestehen. Unabhängig davon sind alle, also auch ausländische Pflegekräfte verpflichtet, sich zweimal wöchentlich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

Auf dem europäischen Festland gibt es aktuell nur noch in Frankreich (Bretagne), Griechenland, Estland, Finnland, Norwegen und Österreich (zwei Gemeinden an der deutschen Grenze) Regionen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind. Hinzu kommen Regionen in Irland sowie das portugiesische Madeira, das französische Korsika, ein Großteil der griechischen Inseln, die britische Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey sowie die dänischen Inseln Grönland und Färöer.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet. Ganz Deutschland und die meisten anderen europäischen Länder sind demnach Risikogebiete.

Auch in NRW Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Nach Bayern führt auch Nordrhein-Westfalen eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ein. Alle Reiserückkehrer aus solchen Gebieten außerhalb Deutschlands unterliegen ab Montag (28. Dezember) in Nordrhein-Westfalen einer Corona-Testpflicht. Sie sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Flugreisenden muss am Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten werden. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Corona-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums hervor.

Durchreisende sind von der Regelung nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Grenzpendler und Grenzgänger. Am Dienstag hatte bereits Bayern eine solche Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten beschlossen - dort gilt sie bereits ab Mittwoch.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte gesagt, dass mittlerweile «fast jedes Land auf diesem Erdball» ein Risikogebiet sei. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet.  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.