Bayern will tägliche Arbeitszeit von über zehn Stunden ermöglichen

| Politik Politik

Bayern will sich für flexiblere Arbeitszeiten einsetzen und eine tägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden ermöglichen. «Wir müssen die Arbeitszeitgesetze endlich an die Realität der Lebenswelten der Menschen anpassen», sagte Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) der «Rheinischen Post» (Mittwoch/Düsseldorf).

«Wir brauchen mehr Flexibilität, um Familie mit Beruf vereinbaren zu können - das steigert auch die Beschäftigungsquote. Ein erster wichtiger Schritt ist es, für einzelne Arbeitstage in der Woche auf freiwilliger Basis und unter Beachtung des Arbeitnehmerschutzes Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden zu ermöglichen.»

Von diesem Mittwoch an beraten die Arbeits- und Sozialminister der Länder in Perl im Saarland. Seit Jahren gibt es immer wieder Forderungen von Unternehmen aber auch Parteien wie der FDP, das Arbeitszeitgesetz zu lockern. Bisher sind täglich maximal zehn Stunden Arbeitszeit erlaubt.

Bayern begründet dem Bericht zufolge seine Forderung auch mit dem Fachkräftemangel in Tourismus, Gastronomie und am Bau. Firmen müssten das Personal flexibler einsetzen können, um Angebote noch aufrechterhalten zu können.

Auch der DEHOGA Bundesverband spricht sich für eine Lockerung der Arbeitszeitregeln in Deutschland aus. „Weshalb ist es verboten, sich auf zweimal zwölf Stunden und zweimal sieben Stunden zu verständigen?“ fragte DEHOGA Präsident Guido Zöllick jüngst beim Branchentag des Verbandes. Eine flexiblere Regelung entspreche dem gesunden Menschenverstand und sei im Sinne von Unternehmen, Gästen und auch Mitarbeitern. Deshalb solle die starre Tages-Höchstarbeitszeit durch eine Wochenarbeitszeit ersetzt werden. (mit dpa).

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Ampelkoalition plant die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die nicht ausreichend viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dabei soll auch eine „vierte Staffel“ für Betriebe eingeführt werden, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Kritik kommt von den Arbeitgebern.

Am Montag geht im öffentlichen Verkehr vielfach nichts mehr: Zwei Gewerkschaften haben großangelegte Warnstreiks bei Bahnen, Flughäfen und in der Schifffahrt gestartet. Worauf sich die Menschen einstellen müssen - und wie es danach weiter geht.

Bahnen und Busse stehen zum Wochenstart still, Flugzeuge bleiben am Boden, auf den Straßen dürfte es voll werden. Der Verkehrsstreik mehrerer Gewerkschaften hat um Mitternacht begonnen. Zugleich gehen im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst die Gespräche weiter.

Im Streit um einen neuen Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat die Gewerkschaft NGG die Verhandlungen nach der zweiten Runde für gescheitert erklärt. Der Dehoga bezeichnete forderte die Gewerkschaft auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Studierende und (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler können seit dem 15. März einen Antrag auf eine Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 200,- Euro stellen. Alle Infos bei Tageskarte.

Die Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen (Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe) sind bis zum 30. Juni 2023 über das Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einzureichen. Diese Schlussabrechnungen müssen zwingend erstellt werden, sonst droht die Rückzahlung der Beihilfen.

Anders als bei vielen anderen aktuellen Vorhaben ziehen die Ampel-Fraktionen bei der geplanten Reform des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung an einem Strang. Mit dem Gesetz sollen mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland gewonnen werden.

Ab dem 1. September müssen Kantinen und Großküchen in Österreich die Herkunft von Fleisch, Milchprodukten und Eiern sichtbar ausschildern. Aus der Politik gibt es positive Stimmen, Tierschützern geht die Regelung nicht weit genug.

Im Fokus des zwölften Ausbildungsbotschaftertages des bayerischen Gastgewerbes, der vom DEHOGA Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag durchgeführt wird, stand die Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulformen.

Der Bundestag hat sich in dieser Woche mit der Forderung, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern, befasst. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion wurde an die Ausschüsse überwiesen. Der DEHOGA unterstrich im Umfeld die Forderungen des Gastgewerbes.