Beleuchtungsverbot: Auch Namenszüge von Hotels und Restaurants müssen ausgeschaltet werden

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hatte Ende August zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung verabschiedet. Wie der DEHOGA Bundesverband berichtet, gilt demnach auch ein Beleuchtungsverbot von 22 bis 16 Uhr für beleuchtete Namen der Betriebe. Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels sei allerdings erlaubt. Auch gibt es keine direkten Bußgelder.

Der DEHOGA ist nach wie vor der Auffassung, dass ein beleuchteter Namenszug von Hotels und gastronomischen Betrieben Sicherheit und Orientierung bietet. „Auf jeden Fall sollte gewährleistet sein, dass während der Öffnungszeiten unserer Betriebe die Beleuchtung Namensschriftzüge erlaubt bleibt, um – insbesondere ortsfremden - Gästen das Auffinden der Hotels und gastronomischen Betriebe nicht erheblich zu erschweren“, so der Verband.

Laut Verordnung wird allerdings der Betrieb „beleuchteter und lichtemittierender Werbeanlagen“ in der Zeit von 22 bis 16 Uhr am Folgetag untersagt, soweit er nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Gefahrenabwehr ausnahmsweise zulässig sei. Dies gelte, laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch für beleuchtete Betriebsnamen außen an der Fassade aller Betriebe fallen.

Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Beleuchtung der Abwehr von Gefahren oder der Verkehrssicherheit diene. Dies sei im Einzelfall zu entscheiden. So kann in einer weniger gut beleuchteten Gegend der beleuchtete Betriebsname durchaus der Verkehrssicherheit dienen, so das Bundesministerium. Pauschale Beurteilungen, wann der beleuchtete Betriebsname der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr dient, könne es nicht geben. Für die Beurteilung komme es insbesondere auf die Beurteilung der Ordnungsbehörden vor Ort an.

Nach Einlassung des Bundesministeriums gibt es keinerlei Beschränkungen für das Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels, so dass durch mehr Beleuchtung in diesen Bereichen verdeutlicht werden könne, dass die Betriebe geöffnet haben. Dadurch wird dann aber wohl nicht weniger Energie verbraucht, als das beleuchtete Namenschild des Betriebes verursachen würde. Zudem liegen nicht alle Gastronomiebetriebe direkt an der Straße, so dass mit mehr Innenbeleuchtung kein Hinweis auf einen geöffneten Betrieb gegeben werden kann.

Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung sind grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld bewährt. Denn nach der Rechtsgrundlage der Verordnung, dem Energiesicherungsgesetz, können Bußgelder bei Verstoß gegen eine solche Verordnung nur erlassen werden, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des Energiesicherungsgesetzes verweist. Dies ist in der Energieeinsparverordnung jedoch nicht der Fall.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spitzengremium bekräftigt Forderung nach einheitlich 7% Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.