Berufsbildungssystem wird digitaler: DEHOGA kritisiert Bürokratie und Kosten

| Politik Politik

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August 2024 in Kraft. Die Erleichterung der Nutzung digitaler Dokumente und die Ermöglichung medienbruchfreier digitaler Abläufe in der Verwaltung der beruflichen Bildung hatte der DEHOGA begrüßt. Beispielsweise können Ausbildungsverträge demnächst auch in Textform abgeschlossen werden, Ausbildungsbetrieb und Azubi können sich auf ein ausschließlich elektronisches Zeugnis verständigen. 

Es wird klargestellt, dass Ausbildungsinhalte auch mobil, z.B. per Videokonferenz vermittelt werden können. Das erleichtert es insbesondere Hotel- und Gastronomieunternehmen mit mehreren Standorten, auszubilden, ohne dass Ausbilder und Azubi gleichzeitig anwesend sein müssen. Auch bei Prüfungen werden digitale Zuschaltungen einzelner Prüfer ermöglicht. Positiv ist auch die Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis.

Kritisch bewertet der DEHOGA dagegen das neue Validierungsverfahren im Berufsbildungsgesetz. Mit einem formalisierten und sehr aufwändigen Feststellungsverfahren bei den Kammern wird so praktische Berufserfahrung bescheinigt. Dabei sei das Ziel laut DEHOGA richtig und wichtig: Gerade im Gastgewerbe mit seiner Vielzahl wertvoller angelernter Kräfte sei es für Mitarbeitende und Unternehmen hilfreich, beruflich erworbene Kompetenzen sichtbar zu machen und so den Pool qualifizierter Mitarbeiter – auch ohne formalen Ausbildungsabschluss - zu erweitern.

Der DEHOGA hatte sich daher in den vergangenen Jahren im Pilotprojekt „Valikom“ zur Sichtbarmachung informeller Kompetenzen engagiert. Allerdings ist das jetzt letztendlich gesetzlich geregelte Validierungs-Verfahren langwierig, aufwändig und teuer. Es bindet Prüferkapazitäten bei den Kammern, die besser für Abschluss- und Zwischenprüfungen genutzt würden. 

Laut DEHOGA sei davon auszugehen, dass die Kammern den hohen Sach- und Personalaufwand für die individualisierten Verfahren über beträchtliche Gebühren für die Antragsteller oder über die Kammerumlage gegenfinanzieren werden. Echten Mehrwert biete das Validierungsverfahren dagegen nicht, so der Verband. Denn wer Berufserfahrung nachweisen könne, könne sich heute schon zur Externenprüfung anmelden. Wer dagegen das Validierungsverfahren durchlaufe, bleibe formal ohne Abschluss. Irritationen bei der tariflichen Eingruppierung seien vorprogrammiert. Zumindest wurde nach Intervention der Wirtschaft und des Bundesrates ein Mindestalter von 25 Jahren festgelegt. So könne hoffentlich verhindert werden, dass das Validierungsverfahren die geregelte duale Berufsausbildung verdränge.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.

Mit steuerlichen Vorteilen will die Bundesregierung Fachleute nach Deutschland locken - denn andere Länder tun dies schon lange. Doch es gibt Widerspruch. Auch aus den Reihen der Ampel.

Obwohl es in anderen Bundesländern bereits Einigungen gibt, eskaliert der Tarifkonflikt im bayerischen Gastgewerbe. Nun bereitet die Gewerkschaft Warnstreiks im Umfeld der EM-Halbfinalspiele vor.

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.