Unternehmen, die in Tirol direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, müssen dort Pflichtbeiträge zahlen. Dies gilt scheinbar nicht für Booking.com, obwohl der Zimmervermittler Büros in Innsbruck als auch in Kitzbühel betreibt, berichtet die Tiroler Tageszeitung.
Vorgeschriebene Pflichtbeiträge für die vergangenen Jahre aufgrund von Zweigniederlassungen in Tirol wurden von Booking.com erfolgreich beeinsprucht, hieß es seitens des Landes.
2018 wurden von den Unternehmen in Tirol laut Tiroler Tageszeitung 126,7 Millionen Euro eingenommen – die 34 Tourismusverbände erhielten davon 103 Millionen Euro, der Tiroler Tourismusförderungsfonds bekam 11,2 Millionen Euro und der Verband der Tiroler Tourismusverbände 262.000 Euro.
Das niederländische Booking.com hat sowohl in Innsbruck als auch in Kitzbühel eine Niederlassung, scheint aber nicht auf der Beitragszahlerliste auf – das gilt auch für die Plattform Airbnb, die im Jahr 2017 für Österreich eine Bilanzgewinn von 9,327 Millionen Euro ausweist.
In einem Kommentar schreibt die Tiroler Tageszeitung: „Internationale Buchungsplattformen profitieren vom Tiroler Tourismus und zeigen ihm zugleich die lange Nase. Das passt nicht zusammen, offenbart jedoch die Schwächen der Europäischen Union, die längst nicht mehr auf Höhe der Zeit „lebt“.
„Ohne Buchungsplattformen wie Booking.com oder Airbnb geht es im heimischen Tourismus nicht mehr. Mit Booking.com werden in der Hotellerie die Betten gefüllt. Unbürokratisch. Natürlich fallen dafür kräftige Gebühren oder Provisionen für die Vermittlungen an. Dass diese Internetkonzerne allerdings keine Steuern in Österreich zahlen und damit in Tirol darüber hinaus keine Tourismusabgabe, versteht wohl niemand. Warum Bestattungsunternehmen ihren Pflichtobolus entrichten müssen, weil sie laut Gesetz indirekt von der touristischen Wertschöpfung profitieren, Booking.com aber nicht, leuchtet ebenfalls nicht ein.
Die geplante Digitalsteuer in Österreich ist hier sicher der richtige Ansatz, um das Geschäft im virtuellen Netz endlich auf den Boden zu bringen und zu besteuern. Die EU hat das bisher verabsäumt, obwohl die Digitalisierung als eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren bezeichnet wird. Der Arbeitsprozess verändert sich, weshalb sich gleichermaßen die Steuergesetzgebung anpassen müsste. Wenn Booking.com mit seinen Reservierungen in Österreich Umsätze erzielt, sollte die Besteuerung ebenfalls bei uns erfolgen. So einfach ist die Rechnung, nur alle europaweiten Anläufe in diese Richtung sind leider gescheitert.
Bei Airbnb kommt die Grauzone von versteckten Vermietungen dazu, sozusagen an den Abgabenbehörden vorbei. Zugleich wird dem Wohnungsmarkt damit wichtiger Wohnraum entzogen. In Innsbruck finden sich im Schnitt täglich etwa 1200 bis 1500 Airbnb-Angebote auf diversen Internet-Plattformen. Mit der beschlossenen Anzeige- und Registrierungspflicht für alle Unterkünfte hat das Land Tirol zumindest auf die Steuerungerechtigkeit reagiert.
Die Frage, ob die Pflichtbeiträge aller Tiroler Unternehmen für den Tourismus noch zeitgemäß sind, ist hingegen eine emotionale. Weil sie in Zeiten mangelnder Tourismusgesinnung einen Nerv trifft. Andererseits funktioniert das bisherige System trotz wiederkehrender Diskussionen, die 34 Tourismusverbände (TVB) erhalten jährlich rund 100 Millionen Euro. Deshalb greift ein Nachdenken über eine Neufinanzierung zu kurz und ist eigentlich ein Nebenschauplatz. Entscheidend ist vielmehr, wie die Tourismusverbände die Pflichtbeiträge und Kurtaxen einsetzen. Rein gefühlsmäßig fließt nämlich zu viel Geld in (touristische) Infrastruktur, zumal ohne die TVB in vielen Gemeinden und Regionen nichts mehr geht, und zu wenig in Marketing und Werbung.“