Bundesregierung verständigt sich auf  Verlängerung der Corona-Hilfen

| Politik Politik

Besonders belastete Unternehmen in der Corona-Krise bekommen länger Wirtschaftshilfen. Die Bundesregierung einigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, die Überbrückungshilfe III als zentrales Hilfsinstrument als «Überbrückungshilfe III Plus» bis Ende September 2021 zu verlängern. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, dass Betriebe schnell wieder öffnen, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen. Die Überbrückungshilfe III ist bisher bis Ende Juni befristet. Wirtschafts- und Finanzministerium hatten in den vergangenen Wochen über eine Verlängerung verhandelt.

Nach dpa-Informationen sollen Unternehmen künftig eine Personalkostenhilfe erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus dem Kurzarbeitergeld-Bezug herausholen oder Beschäftigte neu einstellen.

Angepasst werden soll demnach auch die Neustarthilfe. Bislang zahlt der Bund an Soloselbstständige in allen Wirtschaftszweigen, die hohe Umsatzeinbußen, aber kaum Fixkosten haben, bis zu 7500 Euro als Neustarthilfe. Das Geld werde zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und nicht darauf angerechnet. Diese Summe solle erhöht werden, hieß es. Künftig könnten Soloselbstständige für die ersten drei Quartale des Jahres damit bis zu 12 000 Euro bekommen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich Anfang April dafür ausgesprochen, die Überbrückungshilfe III für Firmen bis zum Jahresende zu verlängern. Es werde auch bei einem zu Ende gehenden Lockdown einige Monate dauern, bis sich das wirtschaftliche Leben normalisiert habe, hatte er damals gesagt. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Bereitschaft signalisiert, die Hilfen zu verlängern. Auch Wirtschaftsverbände hatten sich dafür eingesetzt.

Mit einer Verlängerung der Hilfen bis Jahresende konnte sich Altmaier nun nicht durchsetzen, auch weil die Wirtschaft in den vergangenen Wochen besser in Schwung gekommen ist. Hintergrund der Einigung zur Überbrückungshilfe ist zudem, dass auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende September verlängert werden soll.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt dazu an diesem Mittwoch dem Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung vor. Es gehe darum, «Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden». Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Die werden bislang bis zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen. Die Regelung soll nun bis Ende September gelten. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.

Bei der Überbrückungshilfe III bekommen Firmen sowie Soloselbstständige Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten - das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Voraussetzung ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat in 2019.

Im April hatte die Bundesregierung zudem einen Eigenkapitalzuschuss für Firmen beschlossen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III kommt zu einer Zeit, in der es angesichts von sinkenden Coronazahlen und Fortschritten beim Impfen zunehmend Lockerungen im Wirtschaftsleben gibt, etwa bei Gaststätten und Hotels. Altmaier hatte sich erst vor kurzem zuversichtlicher gezeigt über die Entwicklung der Konjunktur in Deutschland. Er erwartet nun ein Wirtschaftswachstum von bis zu vier Prozent in diesem Jahr. Deutschland habe die Rezession besser überstanden als von vielen erwartet, hatte der Wirtschaftsminister gesagt.

Zuvor hatte die Regierung damit gerechnet, dass das Bruttoinlandsprodukt um 3,5 Prozent steigt. Belastend wirken derzeit aber für viele Firmen Lieferengpässe und knappe Rohstoffe. Im vergangenen Jahr war die Wirtschaftsleistung in Deutschland infolge der Corona-Krise um 4,9 Prozent eingebrochen.

Wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte, wurden seit Beginn der Corona-Krise insgesamt mehr als 105 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt, dazu komme das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 32,3 Milliarden Euro. Ein wesentliches Instrument des Staates neben der Überbrückungshilfe sind Kredite an Firmen über die staatliche Förderbank KfW. Ziel der Politik ist es, die Folgen der Krise für Jobs und Firmen abzufedern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.