Bundesregierung will Unternehmen zu Corona-Testangeboten verpflichten

| Politik Politik

Alle Unternehmen in Deutschland sollen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten müssen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. In der Bundesregierung wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dazu eine Paketlösung angestrebt. Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll gemeinsam mit der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes für eine bundesweite Corona-Notbremse kommen.

Viele Firmen haben bisher zwar freiwillige Testangebote für ihre Mitarbeiter geschaffen, der Regierung reicht das allerdings nicht. Wie aus einem Entwurf der Verordnung hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen sie verpflichtend einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen. Sie müssen aber nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angebote auch nutzen. Auch von der Firma bezahlte Selbsttests für die Beschäftigten sind damit möglich. Wer viel Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

Der «Spiegel» berichtete, dass das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) seinen Widerstand gegen eine Testangebotspflicht trotz Widerstands der Wirtschaft aufgegeben habe. Der Wirtschaft gefällt die Aussicht auf eine Testpflicht gar nicht. «Was die Bundesregierung jetzt plant, ist nicht weniger als eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land», sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten zuvor noch um mehr staatliche Unterstützung für die freiwilligen Corona-Tests geworben. In einem gemeinsamen Brief an das Kanzleramt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, forderten die Wirtschaftsverbände die Bundesregierung auf, den Firmen bei der Ausweitung des Testangebots unter die Arme zu greifen.

Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Das könnten manche kleine und mittelständische Unternehmen nicht stemmen. «Hinzu käme ein nicht unerheblicher Büro- und Dokumentationsaufwand für die Betriebe. Deshalb darf es keine allgemeine Testpflicht geben», warnte Generalsekretär Wolfgang Steiger.

Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken auch Schnelltests und die Schulung von Beschäftigten zu Hygienemaßnahmen förderfähig.

Eine Befragung im Auftrag der Bundesregierung hatte ergeben, dass 61 Prozent der befragten Beschäftigten einen Arbeitgeber haben, der Corona-Tests anbietet. Weitere Arbeitgeber hätten den Mitarbeitern Tests in Aussicht gestellt. Nehme man diese Gruppe hinzu, so erhielten insgesamt etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot oder es sei ihnen zumindest angekündigt worden, erklärte das Wirtschaftsministerium.

43 Prozent der Unternehmen gaben an aufgrund der Kosten nicht zu testen oder dafür finanzielle Unterstützung zu wollen. DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte die Union aufgefordert, die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Testangebotspflicht nicht länger zu blockieren.

(dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.