Der Bundestag hat am Donnerstag die milliardenschwere Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Sie ist gedacht als Überbrückung, bis die Gaspreisbremse wirkt. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen hiermit im Monat Dezember entlastet werden. Diese soll ab März greifen, die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Wirtschafts-Staatssekretär Michael Kellner (Grüne) sprach von einem wichtigen Signgal, um die Bezahlbarkeit der Gaspreise zu sichern. Dagegen kritisierte der CDU-Politiker Mark Helfrich: «Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?» Kaum jemand blicke noch durch, vor allem wie der Erstattungsbetrag berechnet werde.
Für die Soforthilfe soll am kommenden Montag in einer Sondersitzung noch der Bundesrat grünes Licht geben. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Entlastung müsse bei sehr großen Einkommen versteuert werden. «So sorgen wir für einen sozialgerechten Ausgleich.» Den Abschlag versteuern müssen laut Gesetzentwurf diejenigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen.
Wie die Abschlagszahlung funktioniert
Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt etwa für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.
Die Berechnungsgrundlage ist relativ kompliziert. Der Erstattungsbetrag wird ermittelt, indem ein Zwölftel des Verbrauchs, wie ihn der Versorger im September geschätzt hat, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Dezember-Entlastung einer Familie im Reihenhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro.
Die Verrechnung geschehe automatisch, heißt es in einem Schreiben von Kanzler Olaf Scholz (SPD) an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion. Die Soforthilfe entspreche in den meisten Fällen der Höhe der Entlastung der geplanten Gaspreisbremse für rund drei Monate, heißt es. Dazu wird ein Beispiel genannt: Eine vierköpfige Familie habe für einen Altvertrag direkt mit dem Versorger monatlich eine Vorauszahlung für den Gasverbrauch von 100 Euro gezahlt. Häufig sei die deutliche Preiserhöhung schon in diesem Jahr vorgenommen worden, so dass im Dezember 275 Euro als neue Vorauszahlung zu zahlen wären. Wenn diese höhere neue Vorauszahlung nun komplett für den einen Monat erlassen werde, werde die Familie im Dezember um 275 Euro entlastet.
Der Bund erstattet den Versorgern die Kosten direkt. Allerdings kritisierte der Stadtwerkeverband VKU, es sei nicht gewährleistet, dass die Stadtwerke die staatliche Erstattung rechtzeitig zum 1. Dezember erhielten. Die Stadtwerke seien aber nicht der «Dispogeber» der Bundesregierung, so Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er kritisierte weiter ein «unfaires Ungleichgewicht» zu Lasten der Energieversorger. Denn der Gesetzentwurf verpflichte die Versorger, den Dezemberabschlag nicht einzuziehen oder zu erstatten.