Bundeswirtschaftsminister für wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit

| Politik Politik

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat in dieser Woche in Berlin seine Mittelstandsstrategie vorgestellt. Die Strategie baut auf den Ende August vorgestellten Eckpunkten auf und steht unter dem Leitmotiv „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“. 

„Altmaier schlägt darin erfreulicherweise vor, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren und von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Die Minijob-Verdienstgrenze soll dynamisieren und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sowie die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitszeitverträgen auf den Prüfstand gestellt werden. Damit greift er gleich drei zentrale Forderungen des Dehoga auf“, kommentiert Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das Papier. 

„Nun bleibt allerdings abzuwarten, ob und wie weit er sich mit diesen Forderungen in der großen Koalition durchsetzen kann.“ Teile der SPD haben bereits Widerstand unter anderem gegen die Pläne zur sachgrundlosen Befristung und zur Anpassung der Minijobverdienstgrenze angekündigt.

Konkret heißt es in der vorgelegten Mittelstandsstrategie:

Arbeitszeitgesetz: Das Arbeitszeitgesetz mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten ist in einer modernen, digitalen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß. Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten. Es ist deshalb erforderlich, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und dabei die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Deshalb wollen wir anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen. Die entsprechende Regelung soll für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gelten.

Minijob-Grenze: Wir setzen uns dafür ein, die Minijob-Grenze von 450 Euro im Monat zu dynamisieren, indem wir diese an die allgemeine Lohnentwicklung koppeln. Mit einer einmaligen Anhebung und anschließend jährlichen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung möchten wir Arbeitsanreize stärken. Denn mit steigenden Löhnen wächst dann auch die Minijob-Grenze an, so dass die vereinbarte Arbeitszeit nicht reduziert werden muss, sondern konstant bleiben kann.

Keine Einschränkungen von befristeten Beschäftigungen: Die im Koalitionsvertrag geplante Beschränkung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen muss auf den Prüfstand gestellt werden. Gerade in Zeiten, in denen das wirtschaftliche Umfeld schwieriger wird, brauchen Unternehmen Flexibilität. Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Einschränkungen befristeter Beschäftigung bestehen, müssen hierbei für die öffentliche Hand die gleichen Regeln gelten wie für die Privatwirtschaft. Das eigentliche Befristungsproblem liegt nicht in der Privatwirtschaft, sondern im öffentlichen Dienst.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.

Acht bis zehn Prozent mehr Geld empfiehlt die NGG ihren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe soll zudem ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden.

Die EU-Länder dürfen während einer Pandemie Reiseverbote in Hochrisikogebiete verhängen - ein solches Verbot müsse jedoch begründet sein und klare Vorschriften enthalten. Das teilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit.

Größere Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten sind bereits seit dem Sommer verpflichtet, interne Meldestellen für sog. „Whistleblower“ einzurichten und zu betreiben. Ab dem 1. Dezember stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen kann.

Der DEHOGA Bundesverband hielt zu Beginn der Woche seine Delegiertenversammlung in Berlin ab. Neben vielen weiteren Politkern sprach sich auch die Berliner Senatorin Franziska Giffey deutlich für den Erhalt der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie aus und kündigte weitere Aktivitäten im Bundesrat an.

Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für eine neue Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Erklärtes Ziel der EU-Kommission war es, den Reisenden mehr Rechte einzuräumen. Dieser Anspruch spiegelt sich nun in dem vorgelegten ersten Papier wider, auch wenn es insgesamt nicht so drastisch ausfällt, wie von den Verbänden befürchtet.