Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern ermöglichen regionale Restaurant-Schließungen

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Zwei Wochen nach der letzten Bund-Länder-Runde haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundesregierung weitere Verschärfungen und Vereinheitlichungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. Vereinbart wurden «strenge Kontrollen» dieser Maßnahmen. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.

2G BEIM SHOPPEN: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

2G IN KINO, THEATER, RESTAURANT: Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben - ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).

GROSSVERANSTALTUNGEN UND FUSSBALL: Flächendeckende «Geisterspiele» sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15 000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5000 Zuschauer - Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.

RESTAURANTS: Werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber «zeitlich befristete» Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.

BARS, CLUBS, PARTYS: Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.

KONTAKTE: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

BÖLLERVERBOT ZUM JAHRESWECHSEL: Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf «publikumsträchtigen» Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.

WEITERHIN GÜLTIG: Bestehende Beschlüsse bleiben weiter gültig, sofern sie nicht durch die neuen Vorgaben überholt werden. Damit dürfte weiterhin gelten, dass etwa in Hotels, Fitnessstudios, Friseur- oder Kosmetiksalons 2G dann greift, wenn bestimmte Krankenhausbelegungswerte in einer Region überschritten werden.

MASKENPFLICHT IN SCHULEN: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: «In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.»

IMPFUNGEN: Jeder, der eine Erstimpfung und «fristgerecht» seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, soll diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen.

SPEZIELLE IMPFPFLICHT: Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet.

ALLGEMEINE IMPFPFLICHT: Bund und Länder gehen davon aus, dass diese ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag «zeitnah» über das Thema entscheiden wolle.

AUSLAUFENDER IMPFSTATUS: Noch keine Entscheidung. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status «geimpft» künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.

KRISENSTAB: Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer diesen führen soll.

EXPERTENSTAB: Ebenfalls im Kanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.


 

Ergebnisse Bund-Länder-Konferenz


Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder aus Sicht des Gastgewerbe beschlossen. (Hier das komplette Beschlusspapier)

  1. Die bestehenden Beschlüsse (...) bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen.
     
  2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird (...) eingerichtet (...)
     
  3. Bund und Länder werden (...) daran arbeiten, bis Weihnachten allen (...) die Impfung zu ermöglichen (...)
     
  4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen (...)
     
  5. Weil der Schutz der (...) Impfung (...) ab dem fünften Monat (...) nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein (...). Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich (...) bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung (...) Anwendung finden soll.
     
  6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
     
  7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
     
  8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlichch Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. (...)
     
  9. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.
     
  10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.
     
  11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden.Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
     
  12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
     
  13. Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
     
  14. Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können.
     
  15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindeststandards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.
     
  16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
     
  17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
     
  18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium (...) eingerichtet (...)
     
  19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.
     
  20. Die Regierungschefinnen und -chefs (...) begrüßen das (...) Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem (...) ein Hilfsinstrument für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen werden soll. (...) Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (...) und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert hat (...)

 

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