Um die Corona-Pandemie bekämpfen zu können, war eine Einreise nach Deutschland zwei Jahre lang nur unter Beschränkungen möglich. Es galten sowohl Anmeldepflichten als auch Impf- oder Testpflichten. Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 wurde die Coronavirus-Einreiseverordnung dahingehend entschärft, dass solche Pflichten nur noch für Einreisen aus sogenannten Virusvariantengebieten bestehen.
Davon unabhängig wurden mit Wirkung vom 11. Juni 2022 von der Bundesregierung nun auch pandemiebedingte Beschränkungen aufgehoben, die bis dato für Einreisen von außerhalb der EU galten. Vorher waren Einreisen von außerhalb der EU nur mit wichtigem Grund und grundsätzlich nur mit Impfnachweis möglich.
Wegfall der Corona-Einschränkungen
Einreisen nach Deutschland sind nun aus allen Ländern ohne besondere SARS-CoV-2-Beschränkungen möglich, also ohne Anmelde-, Impf- oder Testpflichten. Es gelten nur mehr die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen.
Aufgrund des sogenannten Gegenseitigkeitsvorbehaltes gilt jedoch weiterhin eine Ausnahme für Einreisen aus China. Weil China selbst noch sehr strenge pandemiebedingte Einreiseregeln hat, gelten solche auch wechselseitig. Über diese Beschränkungen informiert die deutsche diplomatische Vertretung in China auf ihrer Website.
Einreisebeschränkungen bei Virusvariantengebieten
Strengere Einreisebestimmungen treten gemäß der CoronaEinreiseV automatisch wieder in Kraft, sofern ein Land als Virusvarianten-Gebiet deklariert wird. Dann würden für Einreisen aus solchen Gebieten insbesondere wieder eine Pflicht zur digitalen Anmeldung vor der Einreise sowie eine anschließende Quarantäne greifen. In einem Virusvarianten-Gebiet müsste eine im Vergleich zur vorherrschenden Omikron-Variante "pathogenere" (krankmachendere) Variante grassieren. Das ist nach derzeitigem Kenntnisstand nirgendwo der Fall. Sollten Virusvarianten-Gebiete entstehen, werden sie auf der Website des Robert Koch-Instituts veröffentlicht.