Corona-Entschädigungen: Dorint-Chef Iserlohe appelliert an Wirtschaftsminister Habeck

| Politik Politik

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck appelliert Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe mit Nachdruck, die von Habeck selbst seinerzeit aus der Opposition heraus geforderte gleichberechtigte Entschädigung jetzt gemäß der Vorlage des Bundesverfassungsgerichtes zügig umzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte u.a. in Rn. 38 des Urteils 1 BvR 1073/21 „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligen.“

„Daher darf es doch nicht so weit kommen, dass die Existenzen von mehr als 30.000 Mitarbeitern der großen mittelständischen Hotelgesellschaften gefährdet sind“, schreibt Iserlohe. 

Weder die diskriminierende Obergrenze von 54,5 Millionen Euro aller kumulierten Staatshilfen pro Unternehmen – das gelte vor allem für verbundene Unternehmen – noch die willkürlich gesetzte 30-Prozent-Grenze des Umsatzverlustes als Bedingung für die Erstattungen seien nach dem Urteil haltbar. Denn es dürfe laut klarer Aussage des Bundesverfassungsgerichtes kein einzelner Adressat benachteiligt werden, so Iserlohe.

Der Familienunternehmer, der seit Beginn der Corona-Krise sich um die Rechte seiner Dorint Hotelgruppe mit 65 Hotels & Resorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz – und damit für die ganze Branche bemüht, bezieht sich in seinem Brief an Robert Habeck auf die klaren Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. März 2022 (1 BvR 1073/21). Er erinnert den Wirtschaftsminister daran, dass er selbst mit seiner Fraktion einen Antrag der Grünen BT-Drs. 19/23980 am 4. November 2020 vorgelegt hatte, der in Rn 5 auf Seite 3 verlange, sogenannten „Nichtstörern“ klare finanzielle Ausgleichsansprüche zuzusprechen.

Iserlohe zitiert Robert Habeck wie folgt: „Zur verfassungsrechtlich gebotenen Regelung der wesentlichen Bedingungen von Grundrechtseingriffen gehört auch die Prüfung, ob die Verhältnismäßigkeit es erfordert, notwendige Eingriffe durch Entschädigungsansprüche auszugleichen.“

Dr. Manuela Rottmann (MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagte darüber hinaus bereits in der Plenardebatte vom 18. November 2020 (Protokoll, S. 24056): „…. Die Gerichte werden uns weitere Hinweise geben. Wir müssen die Frage der Entschädigung anpacken – da beißt die Maus keinen Faden ab –; wir müssen sie gesetzlich regeln.“    

Iserlohe fordert daher, dass nun seitens der Bundesregierung dringend gehandelt werden müsse. Seiner Meinung nach müsse sowohl die Obergrenze als auch die 30%ige „Umsatzverluste-Sperrgrenze“ aufgehoben werden.

„Die großen mittelständischen Hotelunternehmen benötigen dingend die bisher verwehrte Gleichstellung, um die Corona-Krise wirtschaftlich bewältigen zu können“, so Iserlohe in seinem aktuellen Schreiben. Die Dorint Gruppe, Maritim, Motel One, Steigenberger, Novum, H-Hotels, Leonardo Hotels, die Centro Hotel Group u.a.m. seien doch starke Tourismusförderer, Vorreiter für Nachhaltigkeit der Branche, belebende Elemente der Innenstädte, und zugleich systemrelevante Arbeitgeber und- und Ausbilder.

Dirk Iserlohe appelliert eindringlich an den Bundeswirtschaftsminister: „Ich bitte Sie deshalb – auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Hotellerie – um die gebotene, nun auch verfassungsrechtlich geforderte Gleichstellung. Es geht doch nicht, dass Einzelhotelunternehmer berechtigterweise ihren Schaden zu ca. 95 Prozent ersetzt bekommen und die Konzern-Unternehmen mit nur ca. 30 bis 45 Prozent ihres Schadens – je nach Größe – erhalten. „Wir, die großen mittelständischen Hotelunternehmen werden damit diskriminierend benachteiligt.“

Er erwartee daher auch dringendes Insistieren der Koordinatorin für Tourismus und maritime Wirtschaft, Claudia Müller (MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Gleichstellungspolitik darf nicht auf den letzten Wähler ausgerichtet sein“, so das Fazit vom Dorint Aufsichtsratschef.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während der Corona-Pandemie konnten sich Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden - dabei sollen bestimmte Voraussetzungen gelten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. Hätte der Bund eine Verlängerung beschlossen, hätte sich das Land jedoch nicht entgegengestellt. Der Dehoga kritisierte diese Haltung nun als unklar und halbherzig.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das Auslaufen der niedrigeren Mehrwertsteuer in der Gastronomie für richtig. «Im Prinzip finde ich es richtig, dass man Krisenerleichterungen nach der Krise wieder auf den Vorkrisenstand zurückholen muss, weil man sonst das Instrument in Zukunft nicht mehr anwenden kann», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart.

CSU-Chef Markus Söder hat angesichts der Haushaltskrise und der Debatten innerhalb der Ampel-Regierung eine vorgezogene Neuwahl parallel zur Europawahl am 9. Juni kommenden Jahres ins Gespräch gebracht.

FDP und CDU in Baden-Württemberg machen sich beim Thema der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung für Hotels und Gaststätten gegenseitig Vorwürfe. Nachdem die FDP-Fraktion den stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl (CDU) für sein Stimmverhalten im Bundesrat kritisiert hatte, schoss dessen Innenministerium zurück.

Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger hat die Ampel-Koalition aufgefordert, ihre Klimaschutzvorgaben für die Wirtschaft stark einzudampfen. Klimaziele müssten seiner Meinung nach mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreicht werden.

Nach dem Urteil aus Karlsruhe wird ein weiteres Sondervermögen geschlossen. Die Folge: Die Preisbremsen für Strom und Gas, die daraus finanziert wurden, können nicht übers Jahresende hinaus verlängert werden.

Vier Bundesländer sind im Bundesrat mit Vorstößen gescheitert, die zum Jahresende auslaufende reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten oder zu verlängern. Entsprechende Entschließungsanträge fanden in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit. Das Thema bleibt trotzdem auf der Agenda.

Unter anderem unternimmt Bayern im Bundesrat heute einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Gastronomie. Auch wenn hier Zustimmung erfolgt, werden die sieben Prozent nicht automatisch fortgelten, da auch der Bundestag am Ende einer Entfristung zustimmen müsste.

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene für eine Beibehaltung des auf sieben Prozent abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie einzusetzen.