Corona in Ischgl: Staat könnte auf Verjährung verzichten

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In den Schadenersatz-Prozessen um Corona-Infektionen im Skiort Ischgl haben die Rechtsvertreter Österreichs erstmals ein mögliches Zugeständnis in Aussicht gestellt. Es bestehe für den Staat die Möglichkeit, auf die Verjährung der Ansprüche von erkrankten Ischgl-Besuchern zu verzichten. Urlauber im Tiroler Ski- und Partyort hatten das Virus nach ihrer Rückkehr in verschiedenen Ländern Europas verbreitet, darunter auch in Deutschland.

Bislang sind bei dem Gericht rund ein dutzend Schadenersatz-Forderungen gegen den Staat eingebracht worden. Der Vorwurf: Politiker und Behörden sollen im März 2020 aus wirtschaftlichen Interessen zu lasch auf die ersten Infektionen in Ischgl reagiert haben. Würde die dreijährige Verjährungsfrist wegfallen, müssten zusätzliche potenzielle Kläger nicht jetzt schon den teuren Rechtsweg beschreiten und könnten die ersten Urteile zu den bislang eingebrachten Klagen abwarten. «Ich halte das für einen sinnvollen Weg», sagte Martin Paar, ein Rechtsvertreter des Staates. Er müsse jedoch noch Rücksprache mit Vertretern der Republik halten, sagte er.

Am Freitag wurde in dem Gericht die dritte Schadenersatzklage rund um Ischgl verhandelt. Sie wurde von einem Mann aus dem Ruhrgebiet eingebracht, der nach einem Skiurlaub in Ischgl an Covid-19 erkrankte. Laut seinem Anwalt Alexander Klauser leidet der Mann noch immer an Herzbeschwerden, Atemnot und Schwäche. Die Forderung beläuft sich auf 14 000 Euro. Mit Urteilen in diesem und weiteren Fällen wird erst in einigen Wochen gerechnet. (dpa)


 

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